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Was passiert beim Abbruch des Referendariats?

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Du bist gerade mitten in deinem Referendariat und fragst dich, was passiert, wenn du es abbrechen würdest? Das Referendariat sollte nur in Notfällen und Ausnahmesituationen abgebrochen werden. Diese können aber natürlich immer auftreten. Sei es zu großer Stress, persönliche Probleme oder Differenzen mit den Ausbilder*innen. Wir verraten dir in diesem Artikel, was beim Abbruch des Referendariats passiert und was du dabei beachten solltest.

©Pixabay / geralt

Wann sollte ich das Referendariat abbrechen?

Zu Beginn des Referendariats kann einen alles ziemlich schnell überwältigen und über den Kopf wachsen – schwierige Schüler*innen, Kolleg*innen, die dir alles aufdrücken wollen und dazu noch die Unterrichtsvor- und Nachbereitung. So geht es vielen Referendar*innen. Der Praxisschock nach dem Studium tritt häufig bei zu viel Druck und Stress auf. Bevor du aber aufgrund dessen das Handtuch schmeißt, solltest du ein beratendes Gespräch mit deiner Personalvertretung, deiner/deinem Mentor*in oder einer Vertrauensperson führen. Auch ein Austausch mit anderen Referendar*innen kann hilfreich sein. Wenn das Problem an deinen Ausbilder*innen liegt, kannst du auch um Versetzung an eine andere Schule bitten bzw. ein anderes Seminar beantragen. Die Entscheidung, das Referendariat abzubrechen, sollte jedenfalls gut überlegt sein und nicht voreilig getroffen werden. Wenn du aber gegebenenfalls relativ schnell merkst, dass der Lehrberuf doch nicht dein Traumberuf ist, sondern du lieber einen anderen Berufsweg einschlagen möchtest, kann ein Abbruch sinnvoll sein.

Was passiert nach dem Abbruch des Referendariats?

Wenn du dir deiner Entscheidung ganz sicher bist, kannst du jederzeit einen Antrag auf Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst stellen. Das Antragsformular erhältst du im Seminar oder am Zentrum für schulpraktische Studien. Nachdem du den Antrag gestellt hast und die Bestätigung der Personalstelle erhalten hast, gibt es noch eine zweiwöchige Widerrufsfrist. Danach ist ein Widerruf nicht mehr möglich. Eine spätere Fortsetzung des begonnenen Referendariats ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn es einen wichtigen Grund für den Abbruch gibt.

Dies gilt beispielsweise für:

  • Familienzusammenführung
  • Kindererziehung
  • Schwere Erkrankungen
  • Alleinige Versorgung eines Pflegefalls
  • Berufliche Weiterqualifizierung für den Lehrberuf
Abbildung 1: Step-by-Step Guide für den Abbruch des Referendariats

Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Grundsätzlich hast du nach einem Abbruch des Referendariats keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Die Ausnahme: Du hast in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet. In diesem Fall hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld. Du kannst allerdings Arbeitslosengeld II, also Hartz IV, beantragen. Der Antrag kann aber wiederum abgelehnt werden, da die Arbeitslosigkeit von dir herbeigeführt wurde.

Was muss ich in Bezug auf meine Krankenversicherung bedenken?

Wenn du während der Dauer deines Referendariats privat krankenversichert warst, ist der Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse nicht so einfach. Gesetzliche Krankenkassen sind nämlich nicht dazu verpflichtet, private Patient*innen aufzunehmen. Wenn du nach Abbruch des Referendariats allerdings in ein Angestelltenverhältnis wechselst, ist der Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse kein Problem. Hier solltest du dich aber auf jeden Fall individuell für deine Situation beraten lassen. Wende dich am besten bei Fragen zu Versicherungen an deinen Fit4Ref Community Coach!

Wie stehen die Chancen nach einem Abbruch?

Dies ist von vielen Faktoren abhängig, weshalb wir dir keine pauschale Antwort auf diese Frage geben können. Wenn du in einem anderen Berufsfeld tätig sein möchtest, kommt es natürlich darauf an, welche Erfahrung du außerhalb des Studiums bereits gesammelt hast. Auch deine studierten Fächer sind ausschlaggebend für deine Jobchancen. Das Lehramtsstudium – auch wenn es oft so bezeichnet wird – ist keine Einbahnstraße. Wenn du dich für den Abbruch deines Referendariats und einen anderen Berufsweg entschieden hast, wirst du bestimmt bald einen passenden Job finden!

Kann ich das Referendariat noch einmal anfangen?

Dies hängt davon ab, ob du dich bereits im Prüfungszeitraum befunden hast oder nicht. Wenn nicht, kannst du dein Referendariat erneut aufnehmen. Das heißt, alle erbrachten Zeiten und Leistungen werden dir auch angerechnet und du kannst dich erneut für ein Referendariat bewerben. Wenn du dich allerdings bereits im Prüfungszeitraum befunden hast, ist das nicht möglich. In diesem Fall musst du einen Antrag auf Rücktritt von der Prüfung und keinen Antrag auf Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst stellen. Wird dieser Antrag vom Prüfungsamt nicht genehmigt, gilt das als Nichtbestehen deiner Prüfung und somit des Referendariats. Wende dich hier am besten an deinen Personalrat!

Alternative Berufe nach Abbruch des Referendariats

Wenn du dich für einen Abbruch des Referendariats entschieden hast und auch nicht vorhast, dies zu einem anderen Zeitpunkt wieder aufzunehmen, wirst du dir früher oder später Gedanken über deinen weiteren Berufsweg machen müssen. Aber keine Sorge, denn dir stehen mit deinem Lehramtsabschluss auch zahlreiche andere Türen offen. Du kannst etwa im sozialpädagogischen Bereich tätig werden oder im Beratungsbereich. Weitere Möglichkeiten wären Jobs im Bereich des Personalmanagements oder der Wirtschaft. Abhängig von deinen beiden studierten Unterrichtsfächern, stehen dir auch in der Fachrichtung dieser einige Möglichkeiten offen. Lies dir dazu gerne unseren Artikel über Alternative Berufe durch.

Abbildung 2: Alternative Berufsmöglichkeiten nach Abbruch des Referendariats

Fazit zum Thema Abbruch des Referendariats

Wenn dir im Laufe deines Referendariats alles über den Kopf wächst und du dich nicht tagtäglich vor einer Klasse stehen siehst, ist der Abbruch des Referendariats eine Möglichkeit. Dies sollte aber dennoch gut überlegt sein, da du das Dienstverhältnis damit freiwillig beendest. Danach hast du in der Regel keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und auch der Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse ist nicht ganz unkompliziert. Wenn du dich trotzdem für den Abbruch des Refs entscheidest, gibt es alternative Berufswege nach dem absolvierten Lehramtsstudium.

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