Merkblatt zum Datenschutz

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Stand: 01.02.2023

Egal ob im Referendariat oder in einer Festanstellung, als Lehrer*in ist es dein Job, die Privatsphäre deiner Schüler*innen zu schützen. Zudem sollest du ihnen in der Schule vermitteln, wie sie ihre Daten online und offline selbst schützen können – ohne dabei auf die Vorteile von zum Beispiel Apps verzichten zu müssen. Um das tun zu können, ist es wichtig, dass Lehrkräfte die geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften kennen und befolgen. Wir haben die relevantesten gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz in Schulen hier für dich zusammengefasst.

Projekt_Kaffeebart / Pixabay
Datenschutz in der Schule

Individuelle Datenschutz-Regelungen in den Bundesländern

Am 27. April 2016 hat das Europäische Parlament und der Europäische Rat die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) veröffentlicht, eine Verordnung EU/2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der bisherigen Datenschutzgrundverordnung (Richtlinie 95/46/EG). Daraufhin wurde das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) am 25. Mai 2018 in seiner neuen Fassung verabschiedet und die länderspezifischen Regelungen entwickelt.

Über das Anklicken des entsprechenden Bundeslandes kommst du auf die länderspezifischen Regelungen:

Da sich diese Regelungen zum Teil stark unterscheiden, hat die Kultusministerkonferenz (KMK) das Projekt „eduCheck digital“ (EDCD) gestartet, um Schulen in ganz Deutschland bei der Auswahl digitaler Bildungsmedien zu unterstützen. Damit sollen Wege gefunden werden, um digitale Bildungsmedien zu prüfen und sicherzustellen, dass sie rechtskonform und zuverlässig im Unterricht eingesetzt werden können.

Neben den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben solltest du auch die konkreten Regelungen deiner Schule, deiner Hochschule oder des Studienseminars kennen. Informiere dich regelmäßig über Änderungen und Aktualisierungen, um immer auf dem neuesten Stand zu sein.

Die 10 wichtigsten Datenschutz-Regelungen für Lehrer*innen

Damit du dir leichter einen Überblick verschaffen kannst, zeigen wir dir hier zehn grundsätzliche Regelungen, die du als Lehrkraft unbedingt beachten solltest. Selbstverständlich ist das nicht alles und du solltest dich trotzdem auch über weiterführende Regelungen informieren.

Datenschutz in der Schule
Abbildung 1: Die zehn wichtigsten Datenschutz-Regelungen in Schulen (eigene Darstellung)
  1. Die informationelle Selbstbestimmung ist ein wesentliches Grundrecht und gilt sowohl für Schüler*innen als auch für Lehrkräfte. Vom Unterricht bis hin zur Schulverwaltung, der Schutz von personenbezogenen Daten spielt in allen Bereichen des Schullebens eine Rolle.

  1. Ein wichtiger Aspekt ist die Erfassung, Verarbeitung und Speicherung von personen-bezogenen Daten von Schüler*innen. Diese Daten dürfen nur für pädagogische Zwecke erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Sie dürfen zudem nicht an Dritte weitergegeben werden.

  1. Lehrkräfte sind dazu verpflichtet, Schüler*innen und Eltern über den Umgang mit personenbezogenen Daten zu informieren. Du musst deshalb die Schüler*innen und Eltern über ihre Rechte im Zusammenhang mit dem Datenschutz informieren und ihre Zustimmung zur Erfassung, Verarbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten einholen.

  1. Zudem müssen Lehrer*innen die Informationssicherheit gewährleisten. Lehrkräfte müssen sicherstellen, dass die von ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff und Missbrauch geschützt sind. Dazu gehören auch die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung von Sicherheitsmaßnahmen.

  1. Wenn du Apps, Lernplattformen oder Messenger-Dienste nutzen möchtest, solltest du dich darüber informieren, wo die erfassten Daten landen und wie sie verarbeitet werden. Dabei gilt stets die Datenschutzverordnung des Landes, in dem der Server eines Software-Anbieters steht. Beispielsweise haben digitale Produkte von US-Anbietern wie Microsoft Teams ihre Server in den USA. Für sie gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU also nicht. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2020 dürfen personenbezogene Daten europäischer Bürger*innen, die nicht den Standards der DSGVO entsprechen, jedoch nicht mehr in die Staaten übermittelt werden, wenn keine entsprechende Einwilligung vorliegt.

  1. Grundsätzlich dürfen personenbezogene Daten von Schüler*innen, Kolleg*innen und dem weiteren Schulpersonal nicht ohne Einwilligung der Betroffenen veröffentlicht werden. Dasselbe gilt für Fotografien, Film- und Tonaufnahmen.

  1. Zu den personenbezogenen Daten zählen auch die Noten. Lehrer*innen sollen Noten im Klassenzimmer nicht laut vorlesen, sondern sie den Schüler*innen persönlich mitteilen.

  1. Oft müssen Lehrkräfte mit privaten Endgeräten arbeiten. Dabei besteht das Risiko, dass privat installierte Programme auf die Daten von Schüler*innen oder Kolleg*innen zugreifen können. Deshalb gilt bei beim Umgang mit sensiblen Daten ganz besondere Vorsicht, so zum Beispiel bei Noten, Krankheiten oder wenn es um das Verhalten zwischen Lehrkräften und Schüler*innen geht. Um auf Nummer sicher zu gehen, kannst du einen Computer verwenden, der nicht ans Internet angeschlossen ist, und die sensiblen Daten verschlüsseln.

  1. Erhebungen an Schulen sind meistens genehmigungspflichtig. Genehmigungen kannst du auf Landesebene bei den Schulaufsichtsbehörden

  1. Obwohl laut der DSGVO die Schulleitung für die Verarbeitung aller in der Schule erhobenen Daten verantwortlich ist, bist du damit natürlich nicht komplett entlastet. Darüber hinaus muss jede öffentliche Schule in Deutschland eine*n Datenschutzbeauftragte*n Die beauftragte Person informiert über datenschutzrechtliche Pflichten und Neuerungen. Zudem muss sie frühzeitig in datenschutzrechtliche Fragen einbezogen werden und für Fragen zur Verfügung stehen.

Weiterführende Informationen zum Thema Datenschutz in Bildungseinrichtungen

Eine gute Übersicht mit datenschutzrechtlichen Zielen und Lösungsansätzen findest Du im Impulspapier „Datenschutz und Digitale Schule“, welches 2021 vom Forum Bildung Digitalisierung erstellt wurde.

Bei konkreten Fragen wende dich am besten an die oder den Datenschutzbeauftragte*n deiner Schule, deiner Hochschule oder deines Studienseminars, um Fehler schon im Vorfeld zu vermeiden.

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