#Helikoptereltern #Elterngespräche

Oberlehrer trifft Helikoptereltern – Gemeinsam fürs Kind

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(C) KatarzynaBialasiewicz/ Getty Images Pro - canva lizenz

Geschichten von kuriosen Begegnungen mit Eltern, kennt man im Kollegium zu genüge. Im Grunde wollen Lehrer*innen und Eltern nur das Beste fürs Kind. Dass dabei beide Parteien gegenseitige Vorteile hegen, macht eine gemeinsame Lösungsfindung oft schwierig. Wie das jedoch bei einem Elterngespräch gelingen kann, dazu halte Dich an folgende Ratschläge:

Erst einmal wollen wir Dir beide Parteien aus Sicht der Gegenseite vorstellen. Wer trifft hier eigentlich auf wen?

Die Helikoptereltern aus Sicht des Lehrers:

Helikoptereltern. Das sind jene, die ihrem Schützling am Liebsten alles abnehmen und bei den kleinsten Unebenheiten zum Erfolg auf der Matte stehen. Deren Kinder zu Hause ganz anders sein sollen und Eltern, die drohen, ihr Kind von der Schule zu nehmen, wenn es im Hauptfach nicht doch die Vier mit einem langen Minus anstelle einer Fünf bekommt.

Der Oberlehrer aus Sicht der Helikoptereltern:

Auf der anderen Seite steht die Figur des Oberlehrers, der das Kind doch nur aus einem, vielleicht zwei Fächern, in einer bestimmten Gruppe und zu sehr begrenzten Zeitfenstern zu sehen bekommt, und sich nun anmaßt, alles besser zu wissen und es beurteilen zu können.

Aufeinandertreffen im Elterngespräch

Diese Klischees sorgen verständlicherweise für Spannungen zwischen Eltern und Lehrkörpern. Und, was noch viel schlimmer ist, für negative Emotionen im Hinblick auf das Elterngespräch, bevor es überhaupt stattgefunden hat. Auch, wenn Eltern und Lehrende verschiedene Perspektiven auf ein Kind haben, wollen sie im Grunde das Selbe: sein Bestes. Eine Lehrkraft hat keine Freude daran, einem Schutzbefohlenen eine schlechte Note zu geben, und Eltern, möchte ihre Kinder doch nur sicher durch die Schule bringen. Man tut gut daran, sich dieses gemeinsame Ziel bewusst zu machen, bevor Eltern und Lehrende in einen Dialog treten. Schule und Elternhaus arbeiten zusammen – für das Kind.

In der Regel wird ein Elterngespräch aufgrund eines Anliegens initiiert. Es hat sich bewährt, zu Beginn des Dialogs dieses Anliegen noch einmal präzise zu formulieren oder formulieren zu lassen. Das schafft einen klaren gemeinsamen Startpunkt und gibt derjenigen Partei, die das Anliegen vorträgt das Gefühl, dass ihr Raum gegeben und zugehört wird.

Als nächstes werden Lösungsvorstellungen erfragt. Es geht nicht darum, diese auf Biegen und Brechen umzusetzen, sondern ein Gefühl der Gemeinsamkeit zu vermitteln. Hierfür gibt es an vielen Schulen das Format des Förderplans. Dieser sieht zunächst eine konkrete Diagnose des Problems vor. Dazu können außerschulischer oder häusliche Quellen einbezogen werden, wie etwa Ärzte oder Therapeuten. In manchen Fällen ist das, was in der Schule sichtbar wird, gar nicht das eigentliche Problem. Es ist lediglich die Symptomatik von etwas, das in einem anderen Lebensbereich des Lernenden auftritt. Hier kann es vorkommen, dass die Kompetenzen der jeweiligen Lehrkraft überschritten und der Fall ausgelagert werden muss. Das ist in einem solchen Fall die gesetzlich verbindliche Pflicht des Lehrkörpers.

In den meisten Fällen ist man durchaus fähig, das Problem im kleinen Rahmen zu lösen. Eine konkrete Strategie, die für alle Parteien machbar ist, deren Einhaltung überprüft werden kann und eine gute Zusammenarbeit sind dazu ausschlaggebend. Die Maßnahmen können von regelmäßiger Kontrolle der Hausaufgaben, über das Stellen von zusätzlichem Übungsmaterial, bis hin zu vereinbarten Sanktionen bei problematischem Verhalten, weit gefächert sein.

In der Regel wird abschließend ein Folgetermin, zur weiteren Auswertung und Planung, vereinbart. Der Förderplan muss von Eltern, Lehrkraft und Lernendem unterschrieben werden. Daher ist es sinnvoll, den/die Schüler*in zum Gespräch einzuladen. Ein auf Zusammenarbeit ausgerichtetes Elterngespräch mit gemeinsamen Zielen läuft meistens gut. Sollte das mal nicht der Fall sein, hilft eine gute Kenntnis der Rechtslage. Gelegentlich werden Forderungen gestellt, die man schon rein juristisch nicht erfüllen muss. Dem Gesetz muss sich die fordernde Partei beugen. Es gilt: Primär ist die Schule eine Bildungseinrichtung. Erziehungsaufgaben müssen nur in dem Maße wahrgenommen werden, wie sie dem Bildungsauftrag förderlich sind. Die maßgebliche Verantwortung für die Erziehung des Kindes liegt bei den Eltern und kann nicht ausgelagert werden.

Bei all den möglichen Differenzen, darf eines nie aus den Augen gelassen werden: Das Wohl des Kindes.

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