Aufstiegsmöglichkeiten als Lehrer*in

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Letztes Update:  19.06.2023

Da im Schuldienst in Deutschland keine Regelbeförderung stattfindet, liegt der Fokus im Zuge der Frage nach den Aufstiegsmöglichkeiten als Lehrer*in auf den sogenannten Beförderungsstellen, die je nach Schultyp variieren und auch von der Größe der Schule abhängig sind.

Aufstiegsmöglichkeiten für Lehrer*innen

A14, A15, A16: Hier kommen deine Aufstiegsmöglichkeiten als Lehrer*in

Hauptschulen haben dabei 10 % Beförderungsstellen für die Gehaltsgruppe A 13 für Sek. I–Lehrer*innen, d. h. für eine Schule, an der 30 Kolleginnen und Kollegen mit dem Lehramt S I arbeiten, die nach A 12 bezahlt werden, gibt es 3 sog. Beförderungsstellen auf A 13 (gehobener Dienst). Bei Realschulen sind 40 % der Sek. I-Stellen A 13-Stellen. Am günstigsten ist das Verhältnis bei den Gymnasien, da beträgt der Stellenanteil der Oberstudienratsstellen (A 14) an den Studienratsstellen (A 13) rechnerisch sogar 65 %, erreicht werden dabei aber durchschnittlich nur 25 %. Der Schulleiter oder die Schulleiterin kann dann eine solche Stelle in Abstimmung mit der Schulkonferenz, ggf. der Bezirksregierung und des Gleichstellungsbeauftragten, als Aufstiegsmöglichkeit für die Lehrer*innen ausschreiben.

Bei der Auswahl spielen die Examensnoten, die Anzahl der Dienstjahre und mitunter das Geschlecht (eine Frau bekommt mit gleicher Note und gleicher Anzahl von Dienstjahren den Vorzug) eine Rolle. Eine ähnliche Regelung greift im Falle einer vorliegenden Schwerbehinderung. Im Falle einer „ungerecht“ empfundenen Auswahl besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer Konkurrentenklage Rechtsmittel einzulegen.

Koordinationsstellen

Da in den Schulen viele Aufgabenbereiche zu koordinieren sind, wurden Stellen für Koordinatorinnen und Koordinatoren geschaffen, die zum Teil auch mit einem Beförderungsamt verbunden sind und damit als Aufstiegsmöglichkeit für eine/n Lehrer*in gelten:

  • Fachbereichs- oder Fächerkoordination,
  • Planung und Durchführung der Berufswahlorientierung,
  • Organisation und Koordination von Schwerpunkten im Schulprogramm,
  • Mitarbeit bei der Erstellung von Stundenplänen oder Vertretungsplänen,
  • Beschaffung und Verwaltung von Lernmitteln,
  • v. a. m.

Normalerweise werden als Koordinationsaufgaben all die Aufgabenbereiche benannt, die nicht explizit zu den Funktionsstellen gehören. Die Schule ist aber relativ frei in der Formulierung von solchen.

Funktionsstellen

Es handelt sich hierbei um Aufgaben, die entweder direkt zu den Aufgaben der Schulleitung gehören oder die zur Unterstützung der Schulleitung dienen. Die Schulaufsicht überprüft auf Angemessenheit und Zweckmäßigkeit. Daraus werden dann nach dem Stellenplan der einzelnen Schule Funktionsstellen ausgeschrieben. Das sind im gymnasialen Bereich normalerweise Studiendirektorenstellen für folgende Bereiche:

  • Koordination von Fachbereichen und Fächern,
  • Koordination der Erprobungsstufe,
  • Koordination der Mittelstufe,
  • Koordination der Oberstufe,
  • Koordination besonderer Arbeitsbereiche,
  • Koordination im Organisations- und Verwaltungsbereich.

An den Sekundarschulen und Gesamtschulen werden sie im Sekundarbereich I unter der Amtsbezeichnung "Sekundarschulrektor" oder "Gesamtschulrektor" geführt und nach A 13 oder nach A 14 besoldet. An den Gymnasien und in den Oberstufen der Gesamtschulen werden solche Stellen für den höheren Dienst in der Besoldungsgruppe A 15 ausgeschrieben. In der Regel können sich für diese Aufstiegsmöglichkeit alle Lehrer*innen bewerben, die bisher in der Besoldungsgruppe A12 oder A 14 sind und mindestens eine 4-jährige Dienstzeit haben.

Abteilungsleiterstellen

An größeren Schulsystemen gibt es eine weitere Aufstiegsmöglichkeit für dich als Lehrer*in: Hier werden Abteilungen gebildet, die von Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern geführt werden. Im Gegensatz zu den Koordinatorinnen und Koordinatoren gehören sie zur erweiterten Schulleitung, denn sie verwalten eigenständig ihre Abteilung und leiten auch die Konferenzen dieser Abteilungen. Die Besoldung ist von der Schülerzahl abhängig. Wenn in einer Stufe zwischen 180 und 360 Schülerinnen und Schüler zu betreuen sind, entspricht dies der Besoldungsstufe A 13 mit Zulage. Wenn die Abteilung aus mehr als 360 Schülern besteht, erfolgt die Besoldung nach A 14. Diese Stellen werden je nach Ausschreibung für den gehobenen oder auch höheren Dienst geöffnet.

Schulleitungsstellen

Bereits ein Jahr nach deiner planmäßigen Anstellung als Lehrer*in kannst du dich an einer Grund- oder Hauptschule auf eine Konrektorenstelle bewerben, nach i. a. vier Jahren sogar auf eine Rektorenstelle. Bei dieser Aufstiegsmöglichkeit gilt es zunächst einmal zwei Hürden zu nehmen:

Wer ein Schulleitungsamt anstrebt, muss an einer Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen und besondere Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen. Im § 61 SchG werden dazu „insbesondere Fähigkeiten zur Führung, Organisation und Weiterentwicklung einer Schule und zur pädagogischen Beurteilung von Unterricht und Erziehung, Team- und Konfliktfähigkeit sowie die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit schulischen und außerschulischen Einrichtungen" genannt. Wer also an dieser staatlichen Schulleitungsqualifizierung oder an einer gleichwertigen amtlichen Fortbildung teilgenommen hat, wird zum Eignungsfeststellungsverfahren zugelassen. Dieses dauert zwei Tage, wobei die Kandidaten von sieben Beobachterinnen und Beobachtern in verschiedenen Trainingssituationen beurteilt werden, die vom Landeszentrum Schulmanagement ausgearbeitet wurden, folgende Übungen müssen dabei durchlaufen werden:

  • Beratungsgespräch,
  • Beurteilungsgespräch,
  • Fallstudie,
  • Gruppendiskussion,
  • Interview,
  • Konfliktgespräch,
  • Postkorb,
  • Präsentation.

Wer das Eignungsfeststellungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat und sich konkret um eine Schulleitungsstelle bewirbt, wird anschließend von der Schulaufsicht dienstlich beurteilt. Nähere Informationen findest du auf der Webseite des Schulministeriums im Abschnitt Schulleitung.

Weiterhin ist das Verfahren zur Bestellung von Schulleiterinnen und Schulleitern geändert worden. Seit dem 01.08.2016 ist das Wahlrecht der Schulkonferenz und das Vetorecht des Schulträgers aufgehoben worden. Die Ministerien veröffentlichen auf ihren Webseiten laufend die jährlichen Termine für die Eignungsfeststellungsverfahren.

Stellen in der Lehrerausbildung

Eine interessante Alternative zur Schule stellt die Arbeit im Studienseminar dar, das in einigen Bundesländern "Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung" heißt. Hier kannst du dich um eine Stelle als Fachleiterin oder Fachleiter am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung bewerben. Dafür werden Erfahrungen im Unterrichten und in der Moderation von methodischen und didaktischen Konzepten vorausgesetzt. Fachleiterinnen und Fachleiter unterrichten in der Regel nur noch wenig selbst. Stattdessen gestalten und führen sie Seminare für die ihnen anvertrauten Module und besuchen ihre Lehramtsanwärterinnen und –anwärter im Unterricht, um sie im Anschluss an den Unterrichtsbesuch individuell zu beraten. Weiterhin begleiten und bewerten sie die pädagogischen Hausarbeiten und nehmen 2. Staatsprüfungen ab.

Stellen in der Schulaufsicht

Grundsätzlich sind für Stellen in der Schulaufsicht Erfahrungen aus der Schulleitung dringend erwünscht. Dabei muss zwischen der unteren und der oberen Schulaufsicht unterschieden werden:

Für die Grundschulen gibt es noch Schulrätinnen und Schulräte, die auf kommunaler Ebene die Schulaufsicht bilden. Für einen Grundschulrektor mit A 13 ist z. B. die Beförderung zum Schulrat (A 14) und anschließend zum Schulamtsdirektor (A 15) ein durchaus ernstzunehmender Aspekt in seiner Karriereplanung. Das unterscheidet diese Beförderungsstellen von den Stellen in der Schulaufsicht im höheren Dienst. Wenn ein Realschulrektor (A 15) in die Schulaufsicht wechselt, wird er zum Regierungsschuldirektor befördert und bleibt in A 15, ein Oberstudiendirektor (A 16) wird zum Leitenden Regierungsschuldirektor befördert und bleibt ebenfalls in A 16. Für den höheren Dienst ist also weniger die Besoldung als vielmehr die andersartige Tätigkeit das ausschlaggebende Kriterium für den Wechsel in die Schulaufsicht.

Beförderungsstellen außerhalb der Schule

Wer aus der Schule heraus will, weil er entweder mit den Schülerinnen und Schülern nicht zurechtkommt, dem System entrinnen will oder sich einfach weiterentwickeln möchte, der kann sich eine Stelle in dem vielschichtigen Netzwerk unseres Bildungssystems suchen. So gibt es z. B. Stellen in regionalen Bildungsbüros, in Medienzentren, in Volkshochschulen, in Ministerien oder bei kommunalen Trägern. Neuerdings werden immer mehr Stellen für Inklusionsfachberater*innen ausgeschrieben. Weiterhin kann man als pädagogische Fachkraft an Universitäten, Museen, Verlagen, Online-Portalen oder Lehrmittelfirmen tätig werden. Die Einstellungsbedingungen sind unterschiedlich: Manchmal handelt es sich um echte Beförderungsstellen, also reelle Aufstiegsmöglichkeiten für Lehrer*innen, manchmal lediglich um Abordnungen. Die Bedingungen musst du selbst erkunden.

Beförderungsstellen im Auslandsschuldienst

Wenn du flexibel bist und im Ausland unterrichten möchtest, gibt es dort außerordentlich lukrative Beförderungsmöglichkeiten für dich. Wenn du dich diesbezüglich näher informieren möchtest, solltest du einen Blick auf die Webseite der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen werfen. Sie enthält alles Wissenswerte und listet jedes Jahr Hunderte von Stellen für Lehrerinnen und Lehrer, aber auch für Schulleitungen auf.

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