Beihilfe
Die Beihilfe wird euch vom Dienstherrn kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sie ist ein Teil eurer Vergütung und deckt mindestens 50 % der anfallenden Krankheitskosten. Für die noch zu versichernden Restkosten über die PKV müsst ihr rechtzeitig einen Aufnahmeantrag bei einem Anbieter eurer Wahl abschließen. Der sehr günstige Beitrag in der PKV ist abhängig vom aktuellen Alter und gewünschtem Leistungsumfang. Zu sehr günstigen Beiträgen genießt ihr die besonderen Vorteile eines Privatpatienten.
Sofern der Versicherungsschutz weiter in der GKV bestehen bleiben soll, so teilt der Krankenkasse eurer Versicherung bitte den Beginn des Referendariats mit. Bitte beachtet aber: Euer Dienstherr übernimmt nicht die Hälfte des dort zu zahlenden Krankenkassenbeitrags – den müsst ihr ganz alleine tragen.
Pflegepflichtversicherungen
Mit der Krankenversicherung eng verbunden ist das Thema Pflegepflichtversicherung. Über dieses System sollen Kosten abgesichert werden, die im Zusammenhang mit Pflegeleistungen entstehen und die nicht einer Krankenversicherung zuzuordnen sind. Wie schon der Name verrät, ist auch diese gesetzlich zwingend vorgeschrieben und wer keine hat begeht eine strafbare Ordnungswidrigkeit.
Im Grundsatz soll die Pflegepflichtversicherung bei dem Anbieter abgeschlossen werden, bei dem auch der Vertrag für die Krankenversicherung besteht. Mit dieser Regelung sollen im Leistungsfall mögliche Unstimmigkeiten über die Kostenverteilung vermieden werden. Eure Entscheidung ist also auch hier maßgeblich: Gesetzlich oder die Kombination von Beihilfe und Privat?! Kleiner Tipp: Die Pflegeleistungen der Beihilfe gehen in Teilen sogar über den gesetzlich definierten Mindeststandard hinaus.
Wer bereits während des Studiums PKV-versichert ist, sollte Kontakt zu seinem Versicherer aufnehmen und den bestehenden Vertrag anpassen. Die Wahl einer GKV ist zwar theoretisch möglich, in der Praxis wird aber meist nur der Wechsel zu einem anderen PKV-Anbieter in Betracht gezogen, wenn während des Referendariats das Thema "Versicherungen" aufkommt.
Besonderheiten zu Versicherungen während des Referendariats
Bitte nicht wundern – die in einem normalen Beschäftigungsverhältnis üblichen Pflichtbeitragszahlungen zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung spielen für einen Referendar im Beamtenverhältnis keine Rolle! Im Rahmen seiner Fürsorgeverpflichtung regelt der Dienstherr das auf andere Art und Weise – von euch sind keine Beiträge zu diesen Versicherungen während des Referendariats zu zahlen.
Sonderfall Berlin und Sachsen
Die Situation gestaltet sich etwas anders, sofern das Referendariat nicht im Beamten-, sondern in einem "öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis" durchgeführt wird. Aktuell ist dies in den Bundesländern Berlin und Sachsen der Fall. Hier gibt es leider nicht die oben beschriebene Wahlmöglichkeit zur Versicherung und die Vorteile einer Beihilfe. In solchen Fällen besteht Pflichtmitgliedschaft mit verbundener Beitragszahlung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und darüber hinaus auch in der gesetzlichen Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Euer Arbeitgeber kümmert sich um die Anmeldung und führt auch die Beiträge ab – daran kann man leider nichts ändern.