Referendariat: Der Besuch beim Amtsarzt

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Auf dem Weg zum Lehramtsberuf gilt es nicht nur Prüfungen zu absolvieren und Unterrichtsgestaltung vorzubereiten. Wenn Du Dich für das Referendariat vorbereitest, musst Du auch zum Amtsarzt, der Dich auf Deine Eignung als Lehrkraft hin durchcheckt. Diese Untersuchung wird in vielen Foren diskutiert und ist für Anwärter zum Referendariat, die selbst noch keine amtsärztliche Untersuchung gemacht haben, eine schwer einschätzbare Hürde. Fit4Ref erklärt Dir, wie Du Dich am besten auf den Termin beim Amtsarzt vorbereitest.

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Referendariat: Der Besuch beim Amtsarzt

Was erwartet Dich als angehender Lehrer bei der amtsärztlichen Untersuchung?

Der Moment zwischen der Entscheidung für den Lehrberuf und der ersten offiziellen Unterrichtsstunde als fertig gebackener Lehrer ist lang und es gilt, viele Prüfungen, Hürden und Stolpersteine zu meistern. Eine Hürde stellt der Besuch beim Amtsarzt dar, ohne den Du Deinen Beruf als Lehrer nicht ausüben darfst. Zwar hast Du das Lernen, die Prüfungen über Deine Wahlfächer und die Unterrichtsgestaltung weitgehend autark in der eigenen Hand; nicht jedoch den Besuch beim Amtsarzt, welcher für alle angehenden Lehrer vorgeschrieben ist.
Da die Unsicherheit groß ist und niemand der Lehramtsstudenten so richtig weiß, was beim Amtsarzt auf einen zukommt, haben wir den folgenden Artikel für Dich verfasst, um Dir ein Stück weit Deine Unsicherheit zu nehmen und Dir zu erklären, worum es beim Besuch beim Amtsarzt geht.

Zu welchem Zweck zum Amtsarzt gehen?

Der Amtsarzt prüft Deine gesundheitliche Eignung für den angehenden Lehrerberuf hinsichtlich einer Verbeamtung. Seine Aufgabe ist es, zu prüfen, ob Du Deine vollen Dienstjahre bis zur Pensionierung erreichen wirst oder ob die Wahrscheinlichkeit einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen des gesetzlich vorgeschriebenen Pensionsalters besteht.
Wenn Du diese Untersuchung noch vor Dir hast, können wir Dich beruhigen: In den allermeisten Fällen ist es unnötig, Panik zu haben.

Warum ist die Angst vor einer amtsärztlichen Untersuchung bei vielen Referendariats Anwärtern so enorm?

Unsere folgende Auflistung beruht auf reinen Mutmaßungen und könnte mitunter eine Rolle spielen:

  • Kein fester Ablauf:

Bei der amtsärztlichen Untersuchung gibt es kein festes Schema F, nach dem man sich richten könnte. Die Abläufe der Untersuchungen können von Amtsarzt zu Amtsarzt und von Bundesland zu Bundesland variieren. Ferner sind auch die Ausschlusskriterien für Deine Beamtenlaufbahn nicht strikt definiert. Vorab kannst Du Dir also nur vage sicher sein, welche Fragen bei der Untersuchung gestellt werden und welche Übungen absolviert werden müssen.

  • Wenig bis kein Einfluss auf das Untersuchungsergebnis:

Kurz vor dem Termin beim Amtsarzt hast Du praktisch nur noch sehr eingeschränkte Möglichkeiten, das Ergebnis zu beeinflussen

  • Vieles hängt von der Beurteilung ab:

Du weißt mit Sicherheit, dass der Beamtenstatus gegenüber einem Angestelltenverhältnis sehr viele Vorteile mit sich bringt. Dafür bist Du auch bereit, eine lange Ausbildung, verbunden mit vielen Mühen und Stress auf Dich zu nehmen. Es kratzt an Dir, dass Deine berufliche Laufbahn nun von der Beurteilung einer fremden Person abhängt, die Dich überhaupt nicht kennt. Das wirft bei vielen Anwärtern grobe Zweifel auf.

  • Negative Erfahrungsberichte:

Willst Du Dich über die Untersuchung an sich informieren, wirst Du schnell auf zahlreiche Berichte stoßen. Berichte, die panikerfüllt sind und Deine Unsicherheit auf die Spitze treiben. Berichte von Arztbesuchen beim Amtsarzt mit negativem Ausgang und willkürlich erscheinenden Beurteilungen.

Besonders groß sind die Sorgen und Befürchtungen, wenn Dein indizierter Body-Maß-Index nicht im Normalbereich liegt oder eine psychotherapeutische Behandlung, sei es ambulant oder stationär, in Anspruch genommen werden musste. Diese beiden Kriterien sind jedoch kein Anlass, nicht verbeamtet zu werden.

Ist Übergewicht ein zwingendes Ausschlusskriterium?

Wenn Du einen BMI von 30 hast, ist das nicht zwingend ein Ausschlusskriterium für Deine Verbeamtung. Wenn keine weiteren Untersuchungsergebnisse vorliegen, die auf eine vorzeitige Entlassung aus dem Dienstverhältnis hinweisen (z.B. Bluthochdruck, Gicht, Blutzucker) ist eine Verbeamtung möglich.

Verhindert eine psychische Vorerkrankung oder Behandlung eine Verbeamtung?

Steht in Deiner Krankenakte ein Hinweis auf eine psychotherapeutische Behandlung, ist dies in der heutigen Zeit längst kein Ausschlusskriterium für eine Verbeamtung. Selbstverständlich spielt die Art der Erkrankung und die resultierende Prognose eine Rolle, jedoch wird die Inanspruchnahme von professioneller Hilfe als durchweg positiv gewertet.

Wie ist der Ablauf der amtsärztlichen Untersuchung?

  1. Zunächst füllst Du einen gesundheitlichen Fragebogen zu Deiner Person aus.
  2. In der Folge wirst Du verschiedenen Untersuchungen und Tests unterzogen.
  3. Dann erfolgt die Belehrung über vorbeugende Maßnahmen zur Gesunderhaltung.

Fragebogen: Wonach wird häufig gefragt?

Bitte beantworte alle Fragen wahrheitsgemäß und lass keine wichtigen Details aus. Werden falsche Angaben entdeckt, droht eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.

  • Deine Krankengeschichte, inklusive Operationen, Krankenhausaufenthalten
  • Ernste Vorerkrankungen von Eltern und Geschwistern
  • Sportliche Betätigungen
  • Medikamente
  • Nikotinabusus
  • Alkoholabusus
  • Drogenabusus

Untersuchung: Was untersucht der Amtsarzt?

  • Gewicht (BMI)
  • Auskultation (Abtasten, Abhören, Abklopfen, Reflexe)
  • Blutdruck, Puls
  • Seh- und Hörtest
  • Rachenraum
  • Urinuntersuchung
  • Blutuntersuchung
  • Ruhe-EKG
  • Lungenfunktionstest
  • Beweglichkeit, Gleichgewichtssinn, Orientierung, Koordination

Belehrung:

Abschließend informiert Dich der Amtsarzt über einen gesunden Lebensstil, Schutzimpfungen und psychische Gesundheit. In aller Regel erhältst Du dann den Bescheid über Deine gesundheitliche Eignung per schriftlichen Bescheid.

Wichtige Information

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