Bewerbung für ein Lehramt-Studium

Lesezeit:  11 Minuten
Letztes Update:  19.06.2023

Wenn du dich für eine Universität in einem bestimmten Bundesland entschieden hast oder bestenfalls eine Auswahl an mehreren Universitäten hast, an denen du dir dein Lehramtsstudium vorstellen kannst, folgt nun die Bewerbung für das Lehramtsstudium. Die Zulassungsverfahren für einen Studienplatz unterscheiden sich je nach Studiengang, Studienabschluss und Hochschule. Dabei wird bundesweit zwischen zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Studiengängen unterschieden. Ob eine Zulassungsbeschränkung für das Studium vorliegt, ist meist von der Beliebtheit des Studiengangs sowie der Universität abhängig. Alle Informationen zum Bewerbungsablauf für ein Lehramtsstudium findest du in diesem Artikel.

Bewerbung für das Lehramt

Büffeln, schon bevor die Uni überhaupt losgeht: Die Bewerbung für das Lehramt-Studium

Zulassungsfreie Lehramt-Studiengänge

Im Gegensatz zu zulassungsbeschränkten Studiengängen erhalten bei zulassungsfreien Studienfächern alle Bewerber*innen einen Studienplatz für das Lehramtsstudium. Es gibt somit kein spezielles Auswahlverfahren für Bewerber*innen, weshalb auch keine richtige Bewerbung notwendig ist. Es genügt, am Tag der Einschreibung, der sogenannten Immatrikulation, zu erscheinen und sein Abiturzeugnis sowie weitere diverse Unterlagen vorzulegen. An welchem Tag die Einschreibung stattfindet und welche Unterlagen eingereicht werden müssen, kannst du am besten der Seite der jeweiligen Universität in unserem Uni-Guide entnehmen oder der universitätseigenen Homepage. Mittlerweile bieten auch viele Hochschulen eine Online-Immatrikulation an. Bei zulassungsfreien Studiengängen bist du somit nach der Immatrikulation erfolgreich für das Lehramtsstudium inskribiert. Es lässt sich jedoch keine allgemeine Aussage treffen, welche Studiengänge zulassungsfrei sind, da sich dies von Universität zu Universität unterscheidet.

Zulassungsbeschränkte Lehramt-Studiengänge

Bei Studiengängen, auf die sich mehr Leute bewerben, als Plätze vorhanden sind, wird ein örtliches Zulassungsverfahren im Zuge der Bewerbung durchgeführt. Aufgrund der hohen Anzahl an Bewerber*innen kann leider nicht jede*r einen Studienplatz bekommen. Das Zulassungsverfahren kann bei den einzelnen Universitäten verschieden definiert sein. Oftmals gelten jedoch der Schnitt der Abiturnote und gegebenenfalls die Anzahl an Wartesemestern als Auswahlkriterien.

Bei einzelnen Fächern wie Sport, Kunst und oft auch Musik werden darüber hinaus noch Eignungsprüfungen verlangt. Demzufolge muss vor Studienbeginn eine bestimmte Leistung in dem entsprechenden Fach erbracht werden. Erst dann wird man für das Studium zugelassen.

Ob an deiner Wunschuni oder deinen Wunschunis auch die Abiturnote als Hauptkriterium gilt oder ob darüber hinaus noch ein Motivationsschreiben, Prüfungen, Auswahlgespräche oder Ähnliches herangezogen werden, kannst du am besten der universitätseigenen Homepage entnehmen.

Auswahlkriterien bei der Bewerbung fürs Lehramtsstudium

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen werden bei der Auswahl der Bewerber*innen einige Faktoren berücksichtigt. Das sind normalerweise die Abiturnote, der Numerus Clausus, sowie die Anzahl an Wartesemestern.

Abiturnote und Numerus Clausus - was bedeutet das?

Wenn die Abiturnote für das Zulassungsverfahren entscheidend ist, hat der Numerus Clausus (NC) eine entscheidende Bedeutung. Der NC entspricht der Note der/s letzten Bewerber*in, die/der noch einen Studienplatz erhalten hat. Er ergibt sich somit aus dem Verhältnis der zu vergebenden Studienplätze und der Bewerber*innenzahl: Die Bewerber*innen werden nach ihrer Abiturnote sortiert und die Besten werden zugelassen. Folglich wird der NC jedes Jahr neu ermittelt.

Aus diesem Grund lässt sich jedoch nie genau sagen, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass man seinen Wunschstudienplatz für ein Lehramtsstudium nach einer Bewerbung erhält. Daher empfehlen wir dir, dich bei möglichst vielen Hochschulen zu bewerben.

Die Numerus-Clausus-Suchmaschine ermöglicht dir eine schnelle und einfache Suche nach den NC-Werten in deinem Wunschstudienfach und deiner Wunschuniversität.

Wartesemester

Oftmals werden nicht alle Studienplätze ausschließlich nach dem Numerus Clausus vergeben, sondern darüber hinaus wird bei einer bestimmten Anzahl an Plätzen auch die Anzahl der Wartesemesterberücksichtigt.

Wartesemester werden ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Hochschulzugangsberechtigung berechnet. Dabei ist es egal, ob im Anschluss an das Abitur eine Ausbildung begonnen wird, ein Auslandsaufenthalt folgt oder Ähnliches. Es darf lediglich kein anderes Studium begonnen werden. Die Wartesemester werden automatisch angerechnet. Im Zulassungsverfahren muss meist nur das Jahr der Hochschulzugangsberechtigung angegeben werden.

Demzufolge hat beispielsweise bei einem Studiengang mit einem NC von 1,8 jemand mit einer Abiturnote von 2,5 und mehreren Wartesemestern eine bessere Chance, einen Studienplatz zu bekommen, als jemand ohne Wartesemester. Auf diese Weise erhalten Studieninteressierte mit einem schlechten Abitur die Chance auf einen Platz in ihrem Wunschfach, nachdem sie eine Bewerbung für ein Lehramt-Studium verschickt haben.

Nachrückverfahren bei der Bewerbung fürs Lehramtsstudium

Wenn es nicht direkt im Hauptverfahren der Studienplatzvergabe mit einem Studienplatz klappt, solltest du nicht direkt den Kopf in den Sandstecken. Meist folgt auf das Hauptverfahren ein Nachrückverfahren, da nicht alle Bewerber*innen ihre Plätze annehmen und später erneut offene Plätze zur Verfügung stehen. Diese werden automatisch an diejenigen Bewerbungen verteilt, die beim Hauptverfahren um das Lehramtsstudium keinen Platz erhalten haben.

Weiterhin informieren die Stiftung für Hochschulzulassung und der HRK über Plätze, die nach dem Hauptwahlverfahren noch frei geblieben sind. Zum Ende der Einschreibungsfrist ist eine erneute Bewerbung auf diese möglich. Über die Platzvergabe entscheidet dabei jedoch das Los.

Die Bewerbung für das Lehramtsstudium

Wenn du dich bereits darüber informiert hast, welche Auswahlkriterien an den Hochschulen gelten, bei denen du dich bewerben möchtest, und ob darüber hinaus noch eine Eignungsprüfung abgelegt werden muss, gilt es nur noch, die Bewerbungsfristen zu berücksichtigen. Diese findest du meist über die universitätseigene Homepage.

Meistens werden Onlinebewerbungen durchgeführt. Wie das genaue Bewerbungsverfahren an deinen Wunschuniversitäten gestaltet ist und welche Unterlagen dabei eingereicht werden müssen, kannst du auch der Webseite der jeweiligen Universität entnehmen.

Einschreibung für das Lehramtsstudium

Auf eine erfolgreiche Bewerbung folgt nur noch die Einschreibung. Meist erfolgt per Post oder per E-Mail eine Rückmeldung zur Studienplatzvergabe. Im Falle einer Zulassung erfährst du in dem Schreiben der Hochschule, wann und wie du dich immatrikulieren kannst.

Fazit zur Bewerbung für das Lehramtsstudium

Deine Bewerbung für das Lehramtsstudium hängt also von einigen Faktoren ab. Erstens wird zwischen zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Studiengängen unterschieden. Bei ersterer reicht die Immatrikulation für den Erhalt eines Studienplatzes. Bei letzterer bekommt nicht jede/r Bewerber*in einen Studienplatz, da es mehr Bewerber*innen als Studienplätze gibt. Hier spielen dann die Abiturnote, der Numerus Clausus sowie die Anzahl der Wartesemester eine Rolle. Für einige Studiengänge wie Sport, Kunst und Musik gibt es zusätzlich noch Eignungsprüfungen, um für das Studium zugelassen zu werden. Am besten ist es, wenn du dich bei mehreren Universitäten und Hochschulen bewirbst, um deine Chance auf einen Studienplatz zu erhöhen. Die Auswahlkriterien können jedoch von Hochschule zu Hochschule variieren, weshalb du dich direkt auf der Homepage der Universität erkundigen solltest. Die Bewerbung für ein Lehramtsstudium findet mittlerweile meistens online statt. Darauf folgt dann noch die Einschreibung. Wir wünschen dir viel Erfolg bei deiner Studienplatzsuche und der Bewerbung für einen Lehramts-Studienplatz! Wir haben vorab auch gleich ein paar Tipps für dein Lehramtsstudium!

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