KONTO, KREDIT & CO.
Girokonto für Studierende
Im Vergleich zum klassischen Bankkonto können mit einem Girokonto Geldüberweisungen und Daueraufträge abgewickelt und empfangen werden. Weiterhin können Geldbeträge bar am Schalter abgeholt ...
Konto, Kredit & Co.
Da das Geld Eigentum des Mieters bleibt, hast du als Mieter Recht dazu, dein hinterlegtes Kapital sicher und gewinnbringend anzulegen. Daher muss der Kautionsbetrag vom Vermieter in der Regel auf einem separaten Konto (Kautionskonto) angelegt werden. Es sind auch andere Kautionsformen möglich, wobei diese zwischen dem Vermieter und dem Mieter vorab vereinbart werden müssen. Unter anderem ist eine Bankbürgschaft oder ein gemeinsames Sparbuch möglich. Nähere Informationen zu den Alternativen findest du in den unten aufgeführten Links.
In Bezug auf die ansteigenden Mieten und vermehrte Zuzugs- und Wegzugsraten solltest du wissen, dass Bestimmungen zu einer obligatorischen Erhöhung der Mietkautionen aufgrund gestiegener Mieten nicht gültig sind. Zudem solltest du insbesondere bei preisgebundenem Wohnraum darauf achten, dass die Kaution lediglich zur Absicherung von Ansprüchen des Vermieters aus Wohnungsschäden oder unterlassener Schönheitsreparaturen gilt.
Bei Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter die Kaution meist inklusive der Zinserträge an den Mieter zurückzahlen, sofern keine Wohnungsschäden oder noch ausstehende Abrechnungen vorliegen. Allerdings hat der Vermieter eine Abrechnungsfrist, die bei bis zu sechs Monate liegen kann. Ausnahmen hinsichtlich der Zinsauszahlung gibt es bei bestimmten Mietformen. Wenn das Mietobjekt beispielsweise ein Studierendenwohnheim ist, besteht keine gesetzliche Verpflichtung die Kaution zinsbringend anzulegen.
Die Kaution kann ganz oder zum Teil vom Vermieter einbehalten werden, wenn …
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