Mietkaution: Erklärung

Lesezeit:  5 Minuten
Letztes Update:  03.05.2023

Im Mietvertrag darf der Vermieter zu seiner eigenen Sicherheit eine Mietkaution vereinbaren. Auf diese Weise kann er sich gegenüber allen Ansprüchen des Vermieters aus dem Mietverhältnis absichern. Dazu zählen beispielsweise finanzielle Schäden wie nicht gezahlte Mietbeiträge oder Sachschäden. Die Höhe der Mietkaution kann ausgehandelt werden. Jedoch darf sie maximal drei Monatsmieten ohne Nebenkostenvorauszahlung betragen und kann in drei Monatsraten ausgezahlt werden. Die erste Rate muss bereits bei Beginn des Mietverhältnisses überwiesen werden.

Erklärung: Mietkaution

Hier kommt die Erklärung: Das ist die Mietkaution!

Deine Rechte und Pflichten

Da das Geld Eigentum des Mieters bleibt, hast du als Mieter Recht dazu, dein hinterlegtes Kapital sicher und gewinnbringend anzulegen. Daher muss der Kautionsbetrag vom Vermieter in der Regel auf einem separaten Konto (Kautionskonto) angelegt werden. Es sind auch andere Kautionsformen möglich, wobei diese zwischen dem Vermieter und dem Mieter vorab vereinbart werden müssen. Unter anderem ist eine Bankbürgschaft oder ein gemeinsames Sparbuch möglich. Nähere Informationen zu den Alternativen findest du in den unten aufgeführten Links.

In Bezug auf die ansteigenden Mieten und vermehrte Zuzugs- und Wegzugsraten solltest du wissen, dass Bestimmungen zu einer obligatorischen Erhöhung der Mietkautionen aufgrund gestiegener Mieten nicht gültig sind. Zudem solltest du insbesondere bei preisgebundenem Wohnraum darauf achten, dass die Kaution lediglich zur Absicherung von Ansprüchen des Vermieters aus Wohnungsschäden oder unterlassener Schönheitsreparaturen gilt.

Auszahlung der Mietkaution

Bei Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter die Kaution meist inklusive der Zinserträge an den Mieter zurückzahlen, sofern keine Wohnungsschäden oder noch ausstehende Abrechnungen vorliegen. Allerdings hat der Vermieter eine Abrechnungsfrist, die bei bis zu sechs Monate liegen kann. Ausnahmen hinsichtlich der Zinsauszahlung gibt es bei bestimmten Mietformen. Wenn das Mietobjekt beispielsweise ein Studierendenwohnheim ist, besteht keine gesetzliche Verpflichtung die Kaution zinsbringend anzulegen.

Die Kaution kann ganz oder zum Teil vom Vermieter einbehalten werden, wenn …

  • der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses mit Mietzahlung im Verzug ist.
  • der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses mit einer Nebenkostenabrechnung im Rückstand ist. Dies gilt für die Dauer der Erstellung der Abrechnung und deren Auszahlung, welches einen Zeitraum von sechs Monaten umfassen darf.
  • Schäden an der Wohnung festgestellt werden. Allerdings kommt es in diesem Fall häufig zu Streitigkeiten. Normale Abnutzungserscheinungen wie leichte Gebrauchsspuren auf dem Fußboden müssen vom Vermieter geduldet werden. Bei größeren Schäden, die aufgrund einer unsachgemäßen Benutzung entstanden sind, kann die Kaution hingegen zurückgehalten werden. Zu einer besseren Differenzierung, welche Schäden und Gebrauchsspuren bereits vor dem Einzug vorhanden waren und daher nicht von dir verursacht wurden, ist es oft ratsam, vor dem Einzug ein Übergabeprotokoll zu machen. Eine Vorlage für ein Übergabeprotokoll findest du hier.

Weitere Hinweise

  • Informationen zu der Höhe der Mietkaution von Immobilienscout24.de findest du hier.
  • Ausführliche Informationen bei deutschesmietrecht.de findest du hier.
Weitere Vorteile
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