Nationale Mobilität in der Lehrerbildung

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Letztes Update:  19.06.2023

Viele Aspekte der heutigen Zeit führen dazu, dass Mobilität auch im Lehrerberuf eine bedeutungsvolle Rolle spielt. Während das Bildungssystem noch vor einigen Jahren vergleichsweise wenige Chancen für einen Wechsel bot, können sowohl Lehramtsstudierende als auch erfahrene Lehrkräfte, genauso wie die Bundesländer selbst, aufgrund von Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz heutzutage von einer Erhöhung der Mobilität profitieren.

Lehrermobilität

Von A nach B in Deutschland: Als Lehrer*in ist man auf nationaler Ebene mobil

Facetten der Mobilität

Im Bildungssystem wird zwischen folgenden Facetten der Mobilität unterschieden:

  • regionale Mobilität: z. B. Wechsel der Hochschule, Wechsel des Bundeslandes, Wechsel der Schule, Wechsel ins Ausland
  • inhaltliche Mobilität: z. B. Wechsel der Schulform, Wechsel der Unterrichtsfächer
  • berufliche Mobilität: z. B. Wechsel aus lehrerbildendem Bachelor-Studium in ein nicht-lehrerbildendes Master-Studium (und umgekehrt), beruflicher Quereinstieg mit nicht-lehramtsbezogenem Hochschulabschluss in den Vorbereitungsdienst sowie Seiteneinstieg aus anderen Berufszweigen in den Lehrerberuf, Wechsel in die Bildungsverwaltung
  • zeitliche Mobilität: z. B. Wechsel während des Studiums, nach dem Studium, nach Abschluss der grundständigen Lehrkräfteausbildung

Unterschiede in der Lehrerbildung

Da die Lehrerbildung der Länderhoheit obliegt, ist in Deutschland diesbezüglich ein sogenannter Flickenteppich divergenter Modelle und rechtlicher Grundlagen zu finden. Dies führt dazu, dass ein Bundeslandwechsel nicht immer unproblematisch abläuft. Das liegt daran, dass die universitäre Phase in einem Bundesland z.B. schulformbezogen ausgerichtet ist, in einem anderen Bundesland schulstufenbezogen. Auch die Studien- und Prüfungsordnungen der Universitäten, die Ausweitung auf Bachelor- und Masterstudiengänge, genauso wie z. B. länderspezifische Regelungen bezüglich der Schulformen und Unterrichtsfächer, führen zu bundesweiten Unterschieden, die es der Kultusministerkonferenz erschweren, einheitliche Strukturvorgaben zu formulieren.

Doch nicht nur die erste Phase der Lehrerbildung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gestaltet, auch die zweite Phase weist bundesweit hinsichtlich ihrer Inhalte und ihrer Struktur Unterschiede auf. So beträgt der Vorbereitungsdienst aktuell beispielsweise zwischen 12 und 24 Monaten. Weitere Abweichungen ergeben sich durch die Berufseingangsphase, die in den Bundesländern verschieden gestaltet ist, genauso wie durch Aspekte wie die Vergabe von Beamtenstellen und die Höhe der Besoldung.

Während die Bologna-Erklärung 1999 eine europaweite Grundlage zur besseren Vergleichbarkeit und Qualität universitärer Abschlüsse legte, konnte die Kultusministerkonferenz 1999 in Deutschland die Sicherung der gegenseitigen Anerkennung von Lehramtsabschlüssen und der Mobilität der Lehramtsanwärterinnen und –anwärter durch den Beschluss zur "Gegenseitigen Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen" erzielen. Auf dieser Grundlage haben sich die Bundesländer 2013 mit dem Beschluss "Regelungen und Verfahren zur Erhöhung der Mobilität und Qualität von Lehrkräften" verpflichtet, die gegenseitige Anerkennung noch verbindlicher und einfacher zu gestalten.

Einstellung

So ist eine Einstellung prinzipiell in jedem anderen Bundesland möglich, da sich die Länder dazu verpflichten, allen

  • Bewerberinnen und Bewerbern, die ein Lehramtsstudium gemäß den Vorgaben der Kultusministerkonferenz absolviert haben, unabhängig vom Land, in dem der Abschluss erworben wurde, über die formale Anerkennung von Abschlüssen hinaus auch gleichberechtigten Zugang zum Vorbereitungsdienst für den ihrem Abschluss entsprechenden Lehramtstyp zu ermöglichen,
  • Absolventinnen und Absolventen eines Vorbereitungsdienstes für ein Lehramt, das den Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz entspricht, in allen Ländern gleichermaßen den Berufszugang für den ihrem Abschluss entsprechenden Lehramtstyp zu ermöglichen.

Da es allerdings länderspezifische Regelungen zu beachten gilt (u. a. bzgl. der Schulformen, des Fächerkanons, der Besoldung, der Verbeamtung), empfehlen wir dir, dich bereits zu Beginn des Studiums an die zuständige Stelle im Staatsministerium für Kultus / Kultusministerium oder dessen nachgeordnete Behörde bzw. direkt an die annehmende Universität oder der zugehörigen Prüfungsstelle zu wenden. So kannst du den Wechsel im Vorfeld individuell besprechen und dein Studium und deinen weiteren beruflichen Werdegang entsprechend erfolgreich gestalten.

Weitere Hinweise

Im folgenden Dokument findest du die ländergemeinsamen Umsetzungsrichtlinien für die Anpassung von Regelungen und Verfahren bei der Einstellung in den Vorbereitungs- und Schuldienst sowie für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen in Studiengängen der Lehramtsausbildung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.03.2013).

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