Pädagogischen Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen - Was ist der Unterschied?
Trotz aller Bemühungen, den schönsten Regeln und Ritualen, kommt es in der Schule immer wieder zu Situationen, in denen Lehrkräfte auf das Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern reagieren müssen. Dabei unterscheidet das Schulrecht grundsätzlich zwischen pädagogischen Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen. Beide verfolgen das Ziel, den Unterrichts- und Erziehungsauftrag der Schule zu sichern — sie unterscheiden sich jedoch in ihrer Funktion, Schwere und im Verfahren. Die konkreten Regelungen zu pädagogischen und Ordnungsmaßnahmen sind in den Schulgesetzen der einzelnen Bundesländer festgelegt. Lehrkräfte sollten sich mit den landesspezifischen Bestimmungen ihrer Schule vertraut machen, um im Bedarfsfall angemessen und rechtskonform agieren zu können.
Schritt 1: Pädagogische Maßnahmen
Definition: Pädagogische Maßnahmen sind erzieherische Reaktionen auf Fehlverhalten, die darauf abzielen, das Verhalten zu verbessern und den Schülerinnen und Schülern die Folgen ihres Handelns bewusst zu machen.
Schritt 2: Ordnungsmaßnahmen
Definition: Ordnungsmaßnahmen sind disziplinarische Sanktionen, die bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen Regeln und den Schulfrieden angewendet werden, wenn pädagogische Maßnahmen nicht ausreichen.
Hier noch einmal die Unterschiede auf einen Blick
Pädagogische Maßnahmen
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Ordnungsmaßnahmen
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- Disziplinarische Sanktion
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- Sofort und flexibel einsetzbar
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- Formales Verfahren mit Beteiligung
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- Ziel: Verhaltensänderung, Einsicht
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- Ziel: Schutz der Schulgemeinschaft
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- Nur bei schweren/anhaltenden Störungen
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Empfehlungen für den Schulalltag
- Pädagogische Maßnahmen haben Vorrang.
Erst wenn diese nicht ausreichen, kommen Ordnungsmaßnahmen zum Tragen.
- Regeln und Konsequenzen transparent kommunizieren.
Klare, verständliche Vereinbarungen im Klassenverband schaffen Verlässlichkeit.
- Situationen sorgfältig dokumentieren.
Dies ist wichtig für eventuelle weitere Schritte und für die Nachvollziehbarkeit.
- Kollegiale Beratung nutzen.
Bei Unsicherheiten Rücksprache mit Mentorinnen und Mentoren oder der Schulleitung halten.
Links zu den entsprechenden Paragraphen der Schulgesetze in den einzelnen Bundesländern: