Wenn du die oben genannten Voraussetzungen für die Beantragung des BAföG erfüllst, bekommst du monatlich einen finanziellen Zuschuss, der wiederum von einigen Faktoren abhängig ist.
Der Förderungshöchstsatz beträgt 735 € und errechnet sich wie folgt:
- Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, erhalten 649 €.
Weitere Zusatzleistungen sind ggf. ein Zuschlag zur eigenen Krankenversicherung in Höhe von 71 € sowie zur Pflegeversicherungvon 15 €.
- Studierende, die bei den Eltern wohnen, erhalten maximal 451 € monatlich, ggf. aber ebenfalls den Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung, sodass sich in diesem Fall ein Höchstsatz von 537 € ergibt.
Wenn du selbst Kinder hast, die in deinem Haushalt leben, erhältst du einen Kinderbetreuungszuschlag. Er wird für jedes Kind gewährt, das das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat und beträgt für jedes Kind 130 €. Dieser Zuschlag wird als reiner Zuschuss, also ohne Darlehensanteil, gewährt.
Mit Abschluss des vierten Fachsemesters ist für den weiteren BAföG-Bezug ein Leistungsnachweis erforderlich, den dir eine zuständige Person im Fach oder das für dich zuständige Prüfungsamt ausstellt. So kann nachgewiesen werden, dass du bis dahin zu absolvierende Prüfungen bestanden hast, bzw. die entsprechenden ECTS Punkte nachweisen kannst.