Glossar
Abordnung
Vorübergehende Zuweisung einer Lehrkraft an eine andere Schule oder Dienststelle, während das Dienstverhältnis beim ursprünglichen Dienstherrn bestehen bleibt.
Anerkennungspraktikum / Eignungspraktikum
Ein in einigen Bundesländern vorgeschriebenes Praktikum zur Feststellung der Eignung für den Lehrberuf bzw. zur Anerkennung von Studienleistungen.
Anwartschaft
Die Anwartschaft ist eine Möglichkeit deine Gesundheitsprüfung vorzuziehen und deinen aktuellen Gesundheitszustand "einzufrieren". So wird bei Eintritt in die private Krankenversicherung dein eingefrorener Gesundheitszustand "aufgetaut".
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Aufsichtspflicht
Rechtliche Verpflichtung von Lehrkräften, die Sicherheit und das Wohl der ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Sie umfasst Situationen vor, während und nach dem Unterricht sowie schulische Veranstaltungen. Umfang und Zeitpunkt der Aufsicht sind im jeweiligen Schulrecht des Bundeslandes festgelegt.
Beamtenrecht
Rechtsrahmen, der Status, Rechte und Pflichten von Beamtinnen und Beamten regelt – u. a. Besoldung, Beihilfe, Dienstpflichten und Dienstunfähigkeit.
Beihilfe
Finanzielle Unterstützung des Dienstherrn für beihilfefähige Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten von Beamtinnen, Beamten und oft auch deren Angehörigen.
Besoldung
VergĂĽtung von Beamtinnen und Beamten nach Besoldungsgruppen (z. B. A12, A13), geregelt durch das Besoldungsgesetz des jeweiligen Landes.
dbb – Deutscher Beamtenbund und Tarifunion
Dachverband von Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, der die Interessen von Beamtinnen, Beamten und Tarifbeschäftigten vertritt.
Dienstherr
Juristische Person des öffentlichen Rechts (z. B. ein Bundesland), in deren Dienst Beamtinnen und Beamte stehen.
Dienstliche Beurteilung
Regelmäßige oder anlassbezogene Beurteilung von Leistung, Eignung und Befähigung einer Lehrkraft. Relevanz für Verbeamtung und Beförderungen.
Dienstpflichten
Gesamtheit der rechtlichen Pflichten, die Lehrkräfte als Beamtinnen/Beamte oder Tarifbeschäftigte erfüllen müssen. Dazu gehören u. a. Unterrichtserteilung, Aufsicht, Vorbereitung und Nachbereitung, Kooperation im Kollegium, Teilnahme an Konferenzen sowie Verschwiegenheitspflichten. Die konkreten Regelungen ergeben sich aus Schulgesetzen, Beamtenrecht bzw. TV-L/TV-H.
Dienstunfähigkeit
Feststellung, dass eine Lehrkraft dauerhaft oder vorĂĽbergehend nicht in der Lage ist, ihren Dienst auszuĂĽben; Folgen und Verfahren sind im Beamtenrecht geregelt.
Dienstweg
Festgelegter, hierarchischer Kommunikations- und Entscheidungsweg innerhalb der öffentlichen Verwaltung. Im Schuldienst bedeutet das: Anliegen, Anträge, Bewerbungen oder Beschwerden werden zunächst an die unmittelbar zuständige Stelle gerichtet (z. B. zuerst an die Schulleitung, dann ggf. an das Schulamt, anschließend an die obere Schulaufsicht).
Einstellungserlass
Landesspezifische Regelung, die jährlich den Einstellungsbedarf, Bewerbungsverfahren, Fächerbedarfe und Fristen für den Vorbereitungsdienst festlegt.
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Evaluation / Unterrichtsevaluation
Systematische Rückmeldung zu Unterricht und schulischen Prozessen zur Qualitätssicherung und -entwicklung.
Funktionsstelle (Schule)
Leitungs- oder Zusatzfunktion mit besonderen Aufgabenbereichen, z. B. Fachbereichsleitung, Stufenleitung, Koordination (z. B. Digitalisierung, Inklusion, Qualitätsentwicklung). Funktionsstellen sind in der Regel mit Zulagen oder höherer Besoldung verknüpft und werden ausgeschrieben.
Ganztagsschule
Schule mit erweitertem zeitlichem Angebot, das ĂĽber den Vormittagsunterricht hinausgeht. Es gibt offene und gebundene Ganztagsformen.
GEW – Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Eine bundesweit aktive Bildungsgewerkschaft für Beschäftigte in Schule, Hochschule, Kita und Weiterbildung.
GesundheitsprĂĽfung
Medizinische Untersuchung vor der Verbeamtung in der Regel beim Amtsarzt, um die voraussichtliche dauerhafte Dienstfähigkeit einzuschätzen.
Inklusion
Pädagogisches Prinzip, das die gleichberechtigte Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Unterricht sicherstellt.
IQB – Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen
Wissenschaftliches Institut, das im Auftrag der Länder Bildungsstandards entwickelt und Vergleichsstudien wie die IQB-Bildungstrends durchführt.
ISIC
Die ISIC-Karte ist ein internationaler Studierendenausweis, mit welchem du mehr als 150.000 Angebote z. B. in den Bereichen Reisen, Technik, Bildung und Sport nutzen kannst.
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KMK – Kultusministerkonferenz
Gremium der Bildungsministerinnen und -minister der Länder. Es dient der Koordinierung zentraler Bildungsfragen und beschließt u. a. Standards, Lehrkräftebildungsrichtlinien und Mobilitätsempfehlungen.
Landesschulgesetz
Landesspezifisches Gesetz, das schulrechtliche Rahmenbedingungen festlegt: Aufgaben der Schule, Leistungsbewertung, Mitbestimmung, Aufsicht, Rechte und Pflichten.
Lebensarbeitszeitkonto
Erfassung von Mehr- oder Minderarbeit, die über einen definierten Zeitraum ausgeglichen wird; abhängig von den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes.
Lehrkräftebildungsgesetz
Das Lehrkräftebildungsgesetz regelt die Ausbildung von Lehrkräften im jeweiligen Bundesland. Es legt die grundlegenden Strukturen und Anforderungen des Lehramtsstudiums sowie des Vorbereitungsdienstes fest und definiert die Kompetenzen, die angehende Lehrkräfte erwerben müssen.
Dazu gehören u. a. Vorgaben zu Studieninhalten und Praxisphasen, Prüfungsformen, Abschlüssen (z. B. Erste Staatsprüfung oder Master of Education), Dauer und Organisation des Vorbereitungsdienstes sowie Qualitätsstandards für Hochschulen und Studienseminare.
Das Lehrkräftebildungsgesetz stellt sicher, dass die Lehrkräfteausbildung einheitlich, transparent und professionsorientiert gestaltet ist und Theorie und Praxis systematisch aufeinander abgestimmt sind. In einigen Bundesländern ist hier auch direkt die Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften geregelt.
Lehrprobe / Unterrichtsbesuch (UB)
Geplanter und dokumentierter Unterrichtsbesuch im Vorbereitungsdienst, der beobachtet und meist auch bewertet wird und damit dann auch Teil der PrĂĽfungsleistungen ist.
Lernstandserhebung / Vergleichsarbeiten (z. B. VERA)
Standardisierte Tests zur Erfassung von Kompetenzen in bestimmten Jahrgangsstufen. Sie dienen nicht der Benotung einzelner Schülerinnen und Schüler, sondern der schulischen Qualitätsentwicklung und dem Abgleich mit bundesweit geltenden Bildungsstandards. Durchgeführt z. B. in Klasse 3 und 8.
Standardisierte Tests zur Erfassung von Kompetenzen in bestimmten Jahrgangsstufen. Sie dienen nicht der Benotung einzelner Schülerinnen und Schüler, sondern der schulischen Qualitätsentwicklung und dem Abgleich mit bundesweit geltenden Bildungsstandards. Durchgeführt z. B. in Klasse 3 und 8.
Nebentätigkeit (als Lehrkraft)
Berufliche oder gewerbliche Tätigkeit, die neben dem Hauptamt im Schuldienst ausgeübt wird. Für verbeamtete Lehrkräfte gilt eine Anzeigepflicht bzw. sogar Genehmigungspflicht nach dem jeweiligen Landesbeamtenrecht. Typische Nebentätigkeiten sind z. B. Honorartätigkeiten, Prüfungen, Gutachten, Fortbildungen, Nachhilfeunterricht oder Tätigkeiten im Rahmen von Vereinen und Verbänden. Nebentätigkeiten dürfen die Dienstpflichten nicht beeinträchtigen, dürfen keine Interessenkonflikte erzeugen und unterliegen arbeitszeit- und vergütungsrechtlichen Vorgaben.
Für tarifbeschäftigte Lehrkräfte gelten die entsprechenden Regelungen des TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder).
Qualifizierung / Fortbildungspflicht
Verpflichtung der Lehrkräfte, sich regelmäßig fachlich und pädagogisch fortzubilden. Die genauen Regelungen variieren je nach Bundesland.
Schulbehörde (Schulamt, Staatliches Schulamt, Bezirksregierung)
Regionale staatliche Dienststelle, die für die Schulaufsicht, Personalfragen, Beratung und Qualitätssicherung zuständig ist.
Schulentwicklung
Kontinuierlicher Prozess der Weiterentwicklung einer Schule in den Bereichen Unterrichtsentwicklung, Organisationsentwicklung und Personalentwicklung. Schulentwicklung basiert auf Daten (z. B. Evaluationsergebnissen), pädagogischen Leitbildern und strategischen Maßnahmen. Sie wird von Schulleitung, Kollegium und Schulkonferenz gemeinsam verantwortet.
Schulhaftpflichtversicherung / Diensthaftpflichtversicherung
Mit einer Schulhaftpflichtversicherung bzw. Diensthaftpflichtversicherung kannst du dich bereits während deiner praktischen Phasen im Lehramtsstudium und im Vorbereitungsdienst sowie später als fertige Lehrkraft gegen Personen- und Sachschäden absichern. Wenn dir in der Schule z. B. der Beamer herunterfällt oder du den Schulschlüssel verlierst, bist du abgesichert und musst die entstanden Kosten nicht selbst tragen.
Fit4Ref-Mitglieder sind bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes kostenfrei abgesichert! Deinen Versicherungsnachweis erhältst du bei deinem persönlichen Community Coach.
Schulinspektion / Externe Evaluation
Verfahren, bei dem externe Expertinnen und Experten die Qualität von Unterricht, Schulorganisation und Schulentwicklung systematisch überprüfen. Grundlage sind definierte Qualitätskriterien des Landes. Ergebnisse dienen der Transparenz, der Beratung und der Weiterentwicklung der Schule.
Schulkonferenz
Höchstes Mitwirkungsgremium einer Schule, bestehend aus Lehrkräften, Eltern- und Schülervertretung sowie der Schulleitung. Die Schulkonferenz entscheidet über grundsätzliche Angelegenheiten der Schule, etwa Schulprogrammarbeit, Ordnungsmaßnahmen, Kooperationen oder Grundsatzbeschlüsse. Die Zusammensetzung ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.
Schulträger
Kommunale oder staatliche Stelle (z. B. Gemeinde, Landkreis), die für Gebäude, Ausstattung und äußere Schulangelegenheiten verantwortlich ist.
Seiteneinstieg / Quereinstieg
Einstieg in den Lehrerberuf ohne klassisches Lehramtsstudium. Unterschiedlich geregelt, oft mit berufsbegleitendem Vorbereitungsdienst.
Seminarlehrkraft / Ausbilderin und Ausbilder
Erfahrene Lehrkraft, die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst im Studienseminar und im Unterricht begleitet, berät und prüft.
Verbeamtung auf Widerruf
Status während der Ausbildung (z. B. Vorbereitungsdienst/Referendariat).
Die Verbeamtung auf Widerruf dient der berufspraktischen Ausbildung und endet automatisch mit Bestehen oder Nichtbestehen der StaatsprĂĽfung.
Verbeamtung auf Probe
Vorläufige Verbeamtung nach erfolgreicher Staatsprüfung und Einstellung in den Schuldienst.
In dieser Phase prüft der Dienstherr, ob Eignung, Befähigung und fachliche Leistung dauerhaft vorliegen.
Auch die gesundheitliche Eignung muss für den späteren Lebenszeitstatus hinreichend wahrscheinlich sein.
Verbeamtung auf Lebenszeit
Dauerhafte Verbeamtung nach regelmäßiger Bewährung in der Probezeit sowie erneuter gesundheitlicher Überprüfung.
Dies ist die endgĂĽltige Statusform, die nur unter sehr engen gesetzlichen Voraussetzungen wieder entzogen werden kann
Studienseminar
Ausbildungsinstitution des Vorbereitungsdienstes. Hier finden Seminare, Beratungsgespräche, Prüfungen und Ausbildungsbesuche statt.
TV-L – Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder
Der TV-L ist der zentral geltende Tarifvertrag für die tarifbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesländer (mit Ausnahme von Hessen, das einen eigenen Tarifvertrag – den TV-H – hat).
Er regelt u. a.:
- Entgeltgruppen und Stufen
- Arbeitszeit
- UrlaubsansprĂĽche
- Zulagen
- Nebentätigkeitsregelungen
- Krankheits- und Sonderregelungen
Für viele Lehrkräfte, die nicht verbeamtet, sondern tarifbeschäftigt sind, gilt der TV-L unmittelbar.
Unterrichtsverpflichtung / Pflichtstundenzahl
Wöchentliche Anzahl an Unterrichtsstunden, die eine Lehrkraft zu erteilen hat. Für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst deutlich reduziert.
Versetzung
Dauerhafte Zuweisung an eine andere Schule oder Dienststelle, häufig auf Antrag, manchmal aus dienstlichen Gründen.
Vertretungsunterricht im Rahmen von Mehrarbeit
Unterricht, der bei personellen Ausfällen von Lehrkräften übernommen wird; im Vorbereitungsdienst in begrenztem Umfang.
VBE – Verband Bildung und Erziehung
Lehrkräfteverband, der bildungspolitisch aktiv ist und die Interessen von Pädagoginnen und Pädagogen vertritt.