Als Lehrer*in im Ausland arbeiten

Lesezeit:  14 Minuten
Letztes Update:  06.08.2024

Hast du dir einmal überlegt, wie es wäre im Ausland zu arbeiten und zu unterrichten? Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, um sich diesen Traum zu erfüllen. Ob an einer von weltweit mehr als 150 deutschen Auslandsschulen weltweit oder als Ortskraft. In beiden Fällen erhältst du Einblicke in andere Kulturen und Bildungssysteme, was sowohl zu deiner persönlichen als auch deiner beruflichen Weiterentwicklung beiträgt.

Im Ausland unterrichten als Lehrer*in

Die Welt wird immer kleiner: Weshalb also nicht als Lehrer*in auch im Ausland arbeiten?

Da die Lehrkräftebildung unter die Autonomie der einzelnen Länder fällt, existieren im internationalen Bereich sehr unterschiedliche Modelle, die im jeweiligen Ausbildungsland zu einem Lehramtsabschluss führen. Möchtest du deine Ausbildung zur Lehrkraft im Ausland beenden, stellst du schnell fest, dass sowohl die zu erbringenden Studienleistungen als auch die jeweiligen Strukturvorgaben enorm variieren. Verpflichtende einheitliche Regelungen im internationalen Bereich sind daher nur sehr schwer zu formulieren.

Auf europäischer Ebene sind die EU-Mitgliedsstaaten darum bemüht, die Qualität der Lehrkräftebildung zu erhöhen und den Herausforderungen, die alle betreffen, mit vereinten Kräften zu begegnen. So hat die Bologna-Erklärung 1999 die Einführung eines besser vergleichbaren, kompatibleren und kohärenteren Systems für den Europäischen Hochschulraum eingeleitet. Zu den wesentlichen Schwerpunkten des Bologna Prozesses zählen dabei das lebenslange Lernen, die Beschäftigungsfähigkeit, Fördermittel, Studienabschlüsse, internationale Offenheit, Datenerhebung und eben die Qualitätssicherung.[1]

Dementsprechend werden Empfehlungen von der Europäischen Kommission ausgesprochen, die dann von den EU-Mitgliedsstaaten unter Berücksichtigung der länderrechtlichen Vorgaben umgesetzt werden.

Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen

Die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen brachte auch für Lehrkräfte eine Verbesserung der Mobilität innerhalb der Europäischen Union. Durch die Novellierungsrichtlinie 2013/55/EU[2] des europäischen Parlaments und des Rates wurden neue Instrumente in die Richtlinie 2005/36/EG eingesetzt, so z. B. der Europäische Berufsausweis und ein Vorwarnmechanismus, durch den die EU-Mitgliedsstaaten über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise oder gar ein Verbot der Ausübung der beruflichen Tätigkeiten der Antragsstellenden unterrichtet werden. Die Richtlinie musste bis zum 18.01.2016 in nationales Recht umgesetzt werden.

Wenn du die Absicht verfolgst, deine Lehramtsausbildung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat zu beenden oder nach Abschluss dieser in einem anderen EU-Mitgliedsstaat zu unterrichten, ist es auf jeden Fall von Vorteil, dich mit dieser Richtlinie auseinanderzusetzen.

Planung für die Arbeit als ausgebildete Lehrkraft im Ausland

Bevor du eine Stelle als Lehrkraft im Ausland antrittst, sollten zunächst einige grundlegende Fragen geklärt sein. Im Folgenden ein paar Impulse für Vorbereitung:

Formale Vorbereitungen

1. Welche zusätzlichen Qualifikationen oder Zertifikate benötige ich?

Viele Länder verlangen spezifische Lehrzertifikate oder Qualifikationen. Informiere dich, ob du zusätzliche Kurse oder Prüfungen absolvieren musst.

2. Wie steht es um die Anerkennung meiner Qualifikation im Zielland?

Erkundige dich, ob deine Lehramtsqualifikation im Ausland anerkannt wird oder ob zusätzliche Schritte nötig sind, um die Anerkennung zu erhalten.

3. Welche Sprachkenntnisse sind erforderlich?

Prüfe, ob du die Landessprache sprechen musst und auf welchem Level. Manchmal sind Kenntnisse in der Unterrichtssprache (z.B. Englisch) ausreichend, manchmal muss man die Landessprache auf C2-Niveau beherrschen.

4. Welche kulturellen Unterschiede muss ich berücksichtigen?

Informiere dich über das Bildungssystem und die kulturellen Erwartungen im Zielland, um unnötige Missverständnisse zu vermeiden.

Praktische und organisatorische Aspekte

5. Über welchen Weg möchtest du im Ausland unterrichten?

Du kannst als Auslandsdienstlehrkraft, Bundesprogrammlehrkraft, Landesprogramm-lehrkraft an einer nationalen Schule, deutschen oder europäischen Schule[3] im Ausland tätig sein. Auch eine Tätigkeit als Ortskraft an einer Schule im Ausland ist möglich.

6. Wie sieht der Bewerbungsprozess aus?

Informiere dich über den Ablauf und die Anforderungen des Bewerbungsprozesses. Bereite deine Bewerbungsunterlagen entsprechend vor. Bedenke, dass der Bewerbungsprozess in der Regel einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

7. Welche Visa- und Aufenthaltsgenehmigungen werden benötigt?

Kläre frühzeitig, welche Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen erforderlich sind und welche Unterlagen du dafür einreichen musst.

8. Wie sind die Arbeitsbedingungen und Gehaltsstrukturen?

Erkundige dich über die Arbeitsbedingungen, wie z.B. Unterrichtszeiten, Klassengrößen und Gehaltsstrukturen. Vergleiche diese mit deinen Erwartungen und Bedürfnissen.

Familiäre und soziale Überlegungen

9. Welche Möglichkeiten gibt es für die Schulbildung meiner Kinder?

Falls du Kinder hast, informiere dich über internationale Schulen oder andere Bildungsmöglichkeiten im Zielland.

10. Wie ist die medizinische Versorgung im Zielland?

Prüfe die Qualität der medizinischen Versorgung und welche Versicherungen du und deine Familie benötigen.

11. Welche Unterstützung bieten Schulen oder Organisationen vor Ort?

Informiere dich, ob es Unterstützung bei der Wohnungssuche, Eingewöhnung und Integration gibt. Manche Schulen bieten umfassende Relocation-Pakete an.

Langfristige Planung

12. Wie sieht meine berufliche Perspektive nach dem Auslandsaufenthalt aus?

Überlege, wie ein Auslandsaufenthalt deine langfristige Karriereplanung beeinflusst. Erkundige dich, ob und wie deine im Ausland gesammelten Erfahrungen anerkannt werden, wenn du nach Deutschland zurückkehrst.

13. Welche Möglichkeiten gibt es für eine Rückkehr nach Deutschland?

Kläre, welche Bedingungen und Prozesse für eine Rückkehr in das deutsche Bildungssystem gelten. Überlege, ob du dich während des Auslandsaufenthalts regelmäßig weiterbilden möchtest.

Wege ins Ausland

  • Als Lehrkraft durch die Vermittlung der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA)[4] mit dem Status einer Auslandsdienstlehrkraft (ADLK)[5]: Auslandsdienstlehrkräfte sind aus dem Schuldienst eines Bundeslandes beurlaubte Lehrkräfte.

  • Als Bundesprogrammlehrkraft (BPLK): Meist sind Bundesprogrammlehrkräfte (BPLK) befristet oder unbefristet angestellte Lehrkräfte. Vermittlungen sind bereits nach erfolgreichem Abschluss der universitären Phase (und dem Unterrichtsfach Deutsch als Fremdsprache“ oder dem Vorbereitungsdienst möglich.[6]

  • Als Ortslehrkraft (OLK)[7]: Die deutschen Auslandsschulen stellen auch Lehrkräfte als sogenannte Ortslehrkräfte (OLK) ein. Diese Lehrkräfte können eine Lehrbefähigung aus Deutschland oder aus einem anderen Staat besitzen. Die Anstellung erfolgt nicht über die ZfA, sondern direkt durch die Schulen gemäß den jeweiligen Landesgesetzen. Das bedeutet, dass Du z.B. in Norwegen ein vergleichsweise hohes Gehalt erhalten würdest, in Slowenien ein eher geringes. Initiativbewerbungen sind genauso möglich, wie die Bewerbung auf Stellenausschreibungen.[8] Du kannst diese Stellen auch über die internationalen Stellenportale finden, wie z.B. stepstone.

  • Landesprogrammlehrkraft (LPLK): Landesprogrammlehrkräfte werden bei Wahrung ihrer Beamtenrechte unter Fortgewährung der Leistungen des Dienstherrn für die Dauer der Auslandstätigkeit beurlaubt. Neben dem ortsüblichen Gehalt erhalten die Lehrkräfte, die im Zielland üblichen sozialen Leistungen sowie die anderen in den Abkommen mit den Empfangsstaaten vorgesehenen Vergünstigungen. Die Stellenausschreibungen werden von den Bundesländern im Amtsblatt bzw. auf der Homepage des entsprechenden Ministeriums veröffentlicht, Initiativbewerbungen sind jederzeit möglich.

Solltest du bereits eine Einstellung als (verbeamtete) Lehrkraft in einem Bundesland verfügen, wäre es empfehlenswert, sich frühzeitig über die einzelnen Möglichkeiten und Rahmenbedingungen, so auch eine mögliche Beurlaubung informieren.

Zeitlicher Rahmen und Karrieremöglichkeiten

Die Dauer des Auslandsaufenthalts ist je nach Modell unterschiedlich. Oftmals ist die Auslandstätigkeit für drei Jahre angelegt, wobei die Möglichkeit besteht den Auslandsaufenthalt um drei Jahre zu verlängern. Bei einer Funktionsstelle kann sich die Aufenthaltsdauer im Ausland um weitere zwei Jahre erweitern. Das heißt, dass eine Gesamtdauer von in etwa acht Jahren möglich sein können.

Allgemein wird das Arbeiten als Lehrkraft im Ausland als Karrierechance gesehen, vor allem da man dort innerhalb kurzer Zeit leitende Funktionen übernehmen kann. An den deutschen Auslandsschulen gibt es aufgrund der limitierten Aufenthaltszeit der Lehrkräfte deutlich häufiger Wechsel der Leitungspositionen als hier im Inland. Deshalb haben Lehrkräfte an Auslandsschulen auch leichter die Möglichkeit Erfahrungen in leitenden Positionen zu sammeln.

Weiterführende Informationen und Stellenangebote findest du auch über die folgenden Links:

Für den Vorbereitungsdienst ins Ausland?

Vielleicht hast du dich auch schon gefragt, ob es möglich ist, das Referendariat im Ausland zu absolvieren. Das ist jedoch sowohl aus rechtlichen als auch organisatorischen Gründen sehr schwierig und nicht empfehlenswert.

Was aber möglich ist: Nach dem erfolgreichen Abschluss der universitären Phase ins Ausland zu gehen und die Ausbildung dort zu beenden. Hierfür müsstest du dich an die zuständige Stelle zur Anrechnung und Anerkennung von Studienleistungen und Abschlüssen im entsprechenden Zielland wenden und erfragen, welche Leistungen du noch erbringen müsstest, um dort als vollständige Lehrkraft anerkannt zu werden. So kannst du dir einerseits den Vorbereitungsdienst ersparen, andererseits direkt mit einem vollen Gehalt tätig werden. Wenn du irgendwann wieder nach Deutschland zurückkommen möchtest, müsstest du hier dann bei der zuständigen Stelle im entsprechenden Bundesland einen Antrag auf Anerkennung stellen. Für die Anerkennung internationaler Lehramtsabschlüsse ist aufgrund der Länderhoheit in jedem Bundesland eine zuständige Stelle im Kultusministerium oder der nachgeordneten Behörde zuständig. Die Anerkennung bzw. Gleichstellung ist zunächst nur für das jeweilige Bundesland gültig. Nach Prüfung und einer Entsprechung der länderrechtlichen Vorgaben kann sie jedoch auch von den anderen Bundesländern anerkannt werden. Sobald dir die Gleichstellung vorliegt, könntest du dich hier dann in den Schuldienst einstellen und bei Erfüllung der Voraussetzungen für eine Verbeamtung, auch verbeamten lassen.

Folgende Links sind in diesem Kontext hilfreich:

  • Datenbank anabin: Das Infoportal zu Bildungsabschlüssen im Ausland für Lehrer*innen
  • RICHTLINIE 2013/55/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. November 2013: Zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“)

Praktikum als Studierender im Ausland

Obwohl es nicht möglich ist den Vorbereitungsdienst im Ausland zu absolvieren, ist es möglich als Lehramtsstudent*in ein Unterrichtspraktikum im Ausland zu absolvieren. Du solltest dich aber auch hier frühzeitig darüber informieren, unter welchen Bedingungen ein solches Praktikum angerechnet wird. Die Regelungen dafür sind von Bundesland zu Bundesland und von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Eine Informationsquelle ist unter anderem der Weltverband Deutscher Auslandschulen (WDA) der auch in Kooperation mit deutschen Universitäten steht. Weiterführende Informationen erhältst du auch am Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD). Der Pädagogische Austauschdienst (PAD) bietet u.a. Unterstützung für Lehramtsstudierende, die während des Studiums als Assistant Teacher tätig werden wollen. Er ist als einzige staatliche Einrichtung in Deutschland im Auftrag der Länder für den internationalen Austausch und die internationale Zusammenarbeit im Schulbereich zuständig.

Ausgiebige, berufsbezogene Auslandsaufenthalte können genauso, wie auch die Tätigkeit als Vertretungslehrkraft, dazu führen, dass du einen Antrag auf Verkürzung des Vorbereitungsdienstes genehmigt bekommst. Da es sich hierbei um Einzelfallentscheidungen handelt, solltest du den Antrag vor Beginn des Vorbereitungsdienstes bei der zuständigen Stelle einreichen.

Quellen

Weitere Vorteile
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