Als Lehrer*in im Ausland arbeiten

Lesezeit:  11 Minuten
Letztes Update:  19.06.2023

Hast du dir als Lehrer*in einmal überlegt, wie es wäre im Ausland zu arbeiten und zu unterrichten? Möglich ist das an einer von weltweit mehr als 150 deutschen Auslandsschulen weltweit. Dies bietet dir als Lehrer*in die Möglichkeit in eine andere Kultur und ein anderes Bildungssystem einzutauchen und dient somit auch deiner Weiterbildung.

Im Ausland unterrichten als Lehrer*in

Die Welt wird immer kleiner: Weshalb also nicht als Lehrer*in auch im Ausland arbeiten?

Hast du dir als Lehrer*in einmal überlegt, wie es wäre im Ausland zu arbeiten und zu unterrichten? Möglich ist das an einer von weltweit mehr als 150 deutschen Auslandsschulen weltweit. Dies bietet dir als Lehrer*in die Möglichkeit in eine andere Kultur und ein anderes Bildungssystem einzutauchen und dient somit auch deiner Weiterbildung.

Da die Lehrerbildung unter die Autonomie der einzelnen Länder fällt, existieren im internationalen Bereich sehr unterschiedliche Modelle, die im jeweiligen Ausbildungsland zu einem Lehramtsabschluss führen. Möchtest du im Ausland als Lehrer*in arbeiten und holst die ersten Informationen ein, erkennst du schon bald: Sowohl die zu erbringenden Studienleistungen als auch die jeweiligen Strukturvorgaben variieren hierbei allerdings so enorm, dass verpflichtende Regelungen im internationalen Bereich nur sehr schwer zu formulieren sind.

In der Europäischen Union hingegen sind die Mitgliedsstaaten darum bemüht, die Qualität der Lehrerbildung zu erhöhen und den Herausforderungen, die alle betreffen, mit vereinigten Kräften zu begegnen. Dementsprechend werden Empfehlungen von der Europäischen Kommission ausgesprochen, die dann von den Mitgliedsstaaten unter Berücksichtigung der länderrechtlichen Vorgaben umgesetzt werden.

Richtlinien, um im Ausland Lehrer*innen einzugliedern

In Bezug auf die Mobilität von Lehrkräften innerhalb der Europäischen Union bildete die Richtlinie 2005/36/EG bereits eine solide Grundlage zur Anerkennung von Berufsqualifikationen der Lehrer*innen im Ausland zwischen den Mitgliedsstaaten. Durch die Novellierungsrichtlinie 2013/55/EU des europäischen Parlaments und des Rates wurden neue Instrumente in die Richtlinie 2005/36/EG eingesetzt, so z. B. der Europäische Berufsausweis und ein Vorwarnmechanismus, durch den die Mitgliedsstaaten über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise oder gar ein Verbot der Ausübung der beruflichen Tätigkeiten der Antragsstellenden unterrichtet werden. Die Richtlinie musste bis zum 18.01.2016 in nationales Recht umgesetzt werden.

Wenn du die Absicht verfolgst, deine Lehrerausbildung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat zu beenden oder nach Abschluss dieser in einem anderen EU-Mitgliedsstaat zu unterrichten, ist es auf jeden Fall von Vorteil, dich mit dieser Richtlinie auseinanderzusetzen.

Planung für die Arbeit als Lehrer*in im Ausland

Bevor du eine Stelle als Lehrer*in im Ausland antrittst, sollten zunächst einige Grundlegende Fragen geklärt sein.

Zunächst stellt sich die Frage welcher Zeitpunkt sich für eine Arbeit im Ausland am besten eignet. Grundsätzlich ist dies zwar zu jedem Zeitpunkt möglich, in der Praxis zeigen sich aber in der Regel zwei Modelle ab. Zum einen entscheiden sich Lehrer*innen für diesen Schritt häufig dann, wenn sie kleine Kinder haben und bleiben dann bis zum Beginn oder Ende der Grundschulzeit im Ausland. Zum anderen wagen viele Lehrer*innen aber auch den Schritt, nachdem die Kinder bereits aus dem Haus sind. Wenn du aber direkt nach dem Referendariat ins Ausland gehen möchtest, kann das auch sehr attraktiv sein. Durchaus kommt es vor, dass ein Berufsanfänger oder eine Berufsanfängerin im Ausland mit entsprechender Qualifikation schon nach kurzer Zeit als Grundschulleiter*in eingestuft wird, was hierzulande oft nicht so rasch passiert.

Bei den Fächern liegt der Bedarf wie auch hierzulande vor allem bei den MINT-Fächern. Aber auch Lehrer*innen für Deutsch oder Deutsch als Fremdsprache werden gesucht.

Der Ort der Arbeitsstelle ist jedoch nicht frei wählbar, man kann sich hier nur für einen Bestimmte Region entscheiden, aber auch hier gibt es keine Garantie, dass man dort eine Stelle bekommt.

Das Bewerbungsverfahren und die Dauer des Verfahrens sind zwischen den Bundesländern unterschiedlich. Dauern kann das von ca. 1 Monate bis zu 6 Monaten. Im Anschluss erfolgt dann die Vermittlung im Normalfall bis zum nächsten Halbjahr.

Die Besoldung für Lehrer*innen im Ausland entspricht ungefähr dem Grundgehalt, das sie auch in Deutschland erhalten würden. Hinzu kommen jedoch noch Auslandszuwendungen. Zudem gibt es individuelle Schulortzuwendungen die beispielsweise die Lebenshaltungskosten oder die Lage der Sicherheit vor Ort berücksichtigen. Für Kinder werden die Schulkosten sowie Umzugs- und Reisekosten erstattet.

Allgemein wird das Arbeiten als Lehrer*in im Ausland als Karrierechance gesehen, vor allem da sie dort innerhalb kurzer Zeit leitende Funktionen übernehmen können. An den deutschen Auslandsschulen gibt es aufgrund der limitierten Aufenthaltszeit der Lehrer*innen deutlich häufiger Wechsel als hier im Inland. Deshalb haben Lehrkräfte an Auslandsschulen auch leichter die Möglichkeit Erfahrungen in leitenden Positionen zu sammeln.

Die Dauer des Auslandsaufenthalts ist grundsätzlich für 3 Jahre angelegt und es gibt die Möglichkeit den Auslandsaufenthalt um 3 Jahre zu verlängern. Während dieser Zeit kann man sich als Lehrer*in in Deutschland beurlauben lassen und arbeitet dann als Auslandsdienstlehrkraft. Bei einer Funktionsstelle kann sich die Aufenthaltsdauer im Ausland nochmal um 2 Jahre erweitern. Das heißt insgesamt sind bis zu 8 Jahre möglich.

Referendariat im Ausland

Vielleicht hast du dich auch schon gefragt ob es möglich ist, das Referendariat im Ausland zu absolvieren. Das ist jedoch sowohl aus rechtlichen als auch organisatorischen Gründen nicht möglich. Das liegt daran, dass die Ausbildung am Dienstort stattfinden muss und auch die Prüfungsordnung eingehalten werden muss. Es ist allerdings möglich, dass sich die Dauer des Referendariats verkürzt, wenn du schon einmal an einer Auslandsschule gearbeitet hast. Das ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und sollte rechtzeitig vor Beginn des Referendariats abgeklärt werden.

Praktikum als Studierender im Ausland

Obwohl es nicht möglich ist das Referendariat im Ausland zu absolvieren, ist es möglich als Lehramtsstudent*in ein Unterrichtspraktikum an einer deutschen Auslandsschule zu absolvieren. Du solltest dich aber auch hier rechtzeitig informieren, ob ein solches Praktikum anerkannt wird. Die Regelungen dafür sind hierzulande von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Eine Informationsquelle ist unter anderem der Weltverband Deutscher Auslandschulen (WDA) der auch in Kooperation mit deutschen Universitäten steht.

Anerkennung

Für die Anerkennung internationaler Lehramtsabschlüsse ist aufgrund der Länderhoheit in jedem Bundesland eine zuständige Stelle im Kultusministerium oder der nachgeordneten Behörde zuständig. Die Anerkennung bzw. Gleichstellung ist zunächst nur für das jeweilige Bundesland gültig. Nach Prüfung und einer Entsprechung der länderrechtlichen Vorgaben kann sie jedoch auch von den anderen Bundesländern anerkannt werden.

Links für Lehrer*innen im Ausland

  • Datenbank anabin: Das Infoportal zu Bildungsabschlüssen im Ausland für Lehrer*innen
  • Pädagogischer Austauschdienst: Der Pädagogische Austauschdienst (PAD) ist als einzige staatliche Einrichtung in Deutschland im Auftrag der Länder für den internationalen Austausch und die internationale Zusammenarbeit im Schulbereich tätig
  • RICHTLINIE 2013/55/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. November 2013: Zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“)
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