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Welches Gehalt bekomme ich als Lehrer*in?

Aktualisierungsdatum:  Uhr
Lesezeit:  10 Minuten

Mit welchem Einstiegsgehalt kann ich nach dem Referendariat rechnen? Das ist eine gute und wichtige Frage, die wir dir in diesem Artikel gerne beantworten. Vorab - eine pauschale Antwort ist nicht möglich, da die Bezahlung von verschiedenen Faktoren abhängt. Hierzu zählen persönliche Aspekte, wie die Einstufung in die Erfahrungsstufen/Leistungsstufen und dein aktueller Status (ledig, Kinder etc.) genauso wie die Schulform und die Beschäftigungsart (Teilzeit, Vollzeit, angestellt, verbeamtet etc.). Zudem regeln die einzelnen Bundesländer die Vergütung ihrer Lehrpersonen als Folge der Föderalismusreform eigenständig. Um dennoch einen Überblick über wesentliche Informationen zum Thema Gehalt zu bekommen, haben wir diese für dich in diesem Artikel zusammengetragen.

Besoldung als Lehrer*in

Money rules the world: Als Lehrer*in erhältst du laufende Bezüge, die sogenannte "Besoldung"

Gehalt oder Besoldung

Die Antwort hängt davon ab, ob du eine Beamtenstelle hast oder im Angestelltenverhältnis tätig bist. Angestellte Lehrkräfte werden, außer in Hessen (hier gilt der TVH), seit dem 01.11.2006 nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TVL) bezahlt. Grundsätzlich ist dieser in den Bundesländern identisch, jedoch unterscheiden sich die Schulformen, so dass es bei den einzelnen Bundesländern zu unterschiedlichen Eingruppierungen und damit Gehältern kommt.

Als verbeamtete Lehrkraft erhältst du für deine Tätigkeit laufende Bezüge, die monatlich ausbezahlt werden, die sogenannte "Besoldung". Diese wird u. a. durch Familienzuschläge, Amtszulagen, jährliche Sonderzahlungen und die vermögenswirksamen Leistungen ergänzt. Die Rechtsgrundlagen hierzu sind im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG), im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und im Landesbesoldungsgesetz (LBesG) geregelt.

Die Bruttogehälter von verbeamteten und angestellten Lehrkräften sind durchaus vergleichbar, jedoch fällt das Nettogehalt bei Beamt*innen in der Regel höher aus, da sie nicht sozial-versicherungspflichtig sind, also keine Renten-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung bezahlen. Im Gegensatz zu Angestellten müssen sie allerdings ihren Anteil an einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung selbst tragen.

Beispiel

Im Juli 2026 verbleibt einer verbeamteten Lehrkraft in Hessen (Besoldungsgruppe A13, Erfahrungsstufe 3), die ledig ist, keine Kinder hat und in Vollzeit arbeitet, bei einem monatlichen Grundgehalt von 5.616,35 € brutto ein Nettobetrag von rund 4.532,44 €. Ohne Beamtenstatus stünde einer vergleichbaren tarifbeschäftigten Lehrkraft (TVH) bei einem ähnlichen Brutto aufgrund der Sozialversicherungsbeiträge monatlich ein um mehrere Hundert Euro geringerer Nettobetrag zur Verfügung.

Besoldungsgruppen

Auch, wenn jedes Bundesland eigene, von den unten aufgeführten Besoldungsgruppen zum Teil abweichende Regelungen hat, lassen sich Lehrkräfte allgemein den folgenden Besoldungsgruppen zuordnen:

A12

  • Lehrkräfte an Grundschulen mit einem Studium von mindestens sechs Semestern Dauer (ohne Beförderungsmöglichkeit)
  • Lehrkräfte an Hauptschulen, Realschulen sowie vergleichbare Lehrkräfte für die Sekundarstufe I und einem Studium von mindestens sechs Semestern Dauer je nach Schulform und Lehrbefähigung (in den meisten Bundesländern wird die Besoldung auf A13 angehoben (s.u.))

A13

  • Lehrkräfte mit der Befähigung für das höhere Lehramt an Gymnasien, Beruflichen Schulen, an Förderschulen und teilweise auch an Gesamtschulen sowie andere Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II (Studiendauer: mindestens acht Semester) (mit allgemeiner Zulage)

A14

  • Oberstudienrät*innen

A15

  • Studiendirektor*innen

A16

  • Schulleiter*innen an Gymnasien (Oberstudiendirektor*in)
  • Schulleiter*innen an Gesamtschulen (Leitende*r Gesamtschuldirektor*in)

 

Dabei gilt, dass die Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 zum Gehobenen Dienst gehören und die Besoldungsgruppen A 13 bis A 16 zum Höheren Dienst. Die Höhe der Besoldung von Lehrkräften kann in der sogenannten Grundgehaltstabelle abgelesen werden, die eine aufsteigende Erhöhung der Besoldung in Zwei-, Drei- bzw. Vierjahresintervalle aufweist (Erfahrungsstufen/Leistungsstufen). Die Höhe des Grundgehalts basiert auf den Besoldungstabellen des Deutschen Beamtenbundes (dbb), die seit 1. Februar 2025 gelten. Nicht enthalten sind dabei Zulagen, die von Land zu Land und zwischen den verschiedenen Lehrämtern unterschiedlich sind.

Eine gerechtere Besoldung

Nachdem viele Jahre für eine gerechtere Besoldung von Grundschullehrkräften gekämpft wurde, haben sich die meisten Bundesländer entschieden, die Besoldung von A12 auf A13 anzuheben:

Bundesland

Besoldung von Grundschullehrkräften

Baden-Württemberg A12
Bayern A13
Berlin A13
Brandenburg A13
Bremen A13
Hamburg A13
Hessen A13
Mecklenburg-Vorpommern A13
Niedersachsen A13
Nordrhein-Westfalen A13
Rheinland-Pfalz A12
Saarland A12
Sachsen A13
Sachsen-Anhalt A13
Schleswig-Holstein A13
Thüringen A13

Abbildung 1: Besoldung von Grundschullehrkräften je Bundesland (Stand 04/2026, Fit4Ref-Recherche) 

Vergütung im Referendariat

Schon im Referendariat richtet sich die Höhe der Vergütung nach den Besoldungsgruppen der später angestrebten Schulform und dem jeweiligen Bundesland. In den meisten Bundesländern hast du während des Referendariats ein Beamtenverhältnis als „Beamt*in auf Widerruf“. Dementsprechend stehen dir Ansprüche auf Anwärter*innenbezüge zu.

Das Gehalt variiert bundesweit zwar, durchschnittlich belaufen sich die Anwärterbezüge für den Referendariat bundesweit aber auf rund 1.750 € (Stand: Juni 2026).

Übersicht der Anwärter*innengrundbeträge während des Referendariats – adaptiert von Besoldungstabellen des Deutschen Beamtenbundes (dbb) (Stand: Juni 2026).

Bundesland

Besoldungsgruppe

 

A13Z

A13

A12

Baden-Württemberg

1.762,62

1.726,46

1.693,53

Bayern

1.770,08

1.735,21

1.703,44

Berlin

1.756,14

1.717,47

1.682,25

Brandenburg

1.774,42

1.740,10

1.708,84

Bremen

1.728,85

1.692,41

1.659,25

Hamburg

-

1.827,17

-

Hessen

1.860,41

1.814,17

1.772,02

Mecklenburg-Vorpommern

1.749,08

1.712,80

1.679,79

Niedersachsen

1.761,92

1.722,66

1.666,91

Nordrhein-Westfalen

1.829,43

1.793,28

1.760,37

Rheinland-Pfalz

1.783,13

1.746,71

1.713,55

Saarland

1.742,56

1.707,82

1.676,20

Sachsen

-

1.855,10

1.786,79

Sachsen-Anhalt

1.778,85

1.744,00

1.712,28

Schleswig-Holstein

1.783,52

1.746,53

1.712,84

Thüringen

1.782,92

1.743,92

1.708,40

Hinweis: Die Anwärterbezüge sind einkommensteuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei (keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Arbeitslosenversicherung).

Das Gehalt nach dem Referendariat

Das Einstiegsgehalt bzw. Grundgehalt von Lehrkräften richtet sich – ebenso wie die Anwärterbezüge im Referendariat – nach der jeweiligen Schulform, dem übertragenen Amt und entsprechenden Besoldungsgruppe. Aufgrund der unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen und zahlreicher Besonderheiten können diese im Rahmen dieses Beitrags nicht umfassend dargestellt werden. Um dennoch einen Überblick über die Gehaltsstrukturen zu vermitteln, haben wir nachfolgend die monatlichen Grundgehälter für die Besoldungsgruppen A13 und A14 einer unverheirateten und kinderlosen Lehrkraft in der ersten Erfahrungsstufe gegenübergestellt

Überblick über die Einstiegsgehälter der einzelnen Bundesländer in der Besoldungsgruppe A13 und A14 – adaptiert von Besoldungstabellen des Deutschen Beamtenbundes (dbb) (Stand: Juni 2026).

Bundesland

Lehrkräfte in A13

Lehrkräfte in A14

 

Einstiegsgehalt
(brutto)

Einstiegsgehalt
(brutto)

Baden-Württemberg

5.185,88

5.497,69

Bayern

5.247,58

5.612,74

Berlin

4.875,48

5.117,08

Brandenburg

5.072,24

5.384,83

Bremen

4.970,00

5.264,45

Hamburg

5.077,54

5.328,25

Hessen

5.018,46

5.280,72

Mecklenburg-Vorpommern

4.821,09

5.059,56

Niedersachsen

4.937,05

5.183,35

Nordrhein-Westfalen

5.221,48

5.530,75

Rheinland-Pfalz

4.956,45

5.197,52

Saarland

4.876,99

5.114,95

Sachsen

4.975,10

5.051,56

Sachsen-Anhalt

4.952,80

5.198,33

Schleswig-Holstein

4.987,30

5.230,07

Thüringen

5.073,12

5.370,04

Hinweis: Die Bezüge sind einkommensteuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei (keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Arbeitslosenversicherung).

Letzte Erfahrungsstufe und Pension

Sowohl die Besoldungsgruppe, als auch die erreichte Erfahrungsstufe haben langfristige finanzielle Bedeutung. Mit zunehmender Berufserfahrung steigt das Grundgehalt stufenweise bis zur höchsten Erfahrungsstufe an. Da sich das Ruhegehalt grundsätzlich nach den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen des zuletzt übertragenen Amtes bemisst, wirkt sich das zuletzt bezogene Grundgehalt regelmäßig auch auf die Höhe der späteren Pension aus. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass das zuletzt übertragene Amt vor dem Eintritt in den Ruhestand für die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdauer – in der Regel mindestens zwei Jahre – ausgeübt wurde.

Kurz gesagt

Das Gehalt von Lehrkräften ist abhängig davon, ob man verbeamtet ist oder nicht, in welchem Bundesland und in welcher Schulform man unterrichtet und natürlich, welche Erfahrungsstufe/Leistungsstufe und welchen Status man hat. Die Verbeamtung bringt dir einige wesentliche Vorteile, wie geringere Steuerabzüge, eine Beihilfe zu deiner privaten Krankenkasse und eine Altersabsicherung. Die erreichte Besoldungsgruppe wirkt sich unmittelbar auf die spätere Pension aus. Für die Berechnung des Ruhegehalts sind grundsätzlich die Dienstbezüge des zuletzt bekleideten Amtes maßgeblich, sofern dieses mindestens zwei Jahre vor dem Eintritt in den Ruhestand ausgeübt wurde. Auch durch die Erfahrungsstufen erhöht sich dein Gehalt bis zur letzten Stufe, die dann pensionsrelevant ist. Übrigens kannst du aktuell grundsätzlich in allen Bundesländern als Lehrer*in verbeamtet werden (Stand: Juli 2026).

Weitere Vorteile

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