Welches Gehalt bekomme ich als Lehrer*in?

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Mit welchem Einstiegsgehalt kann ich nach dem Referendariat rechnen? Eine gute und wichtige Frage, die allerdings nicht pauschal beantwortet werden kann, da dies von verschiedenen Faktoren abhängt. Hierzu zählen persönliche Aspekte, wie die Einstufung in die Erfahrungsstufen und dein aktueller Status (ledig, Kinder etc.) genauso wie die Schulform und die Beschäftigungsart (Teilzeit, Vollzeit, angestellt, verbeamtet etc.). Zudem regeln die einzelnen Bundesländer die Vergütung ihrer Lehrpersonen als Folge der Föderalismusreform eigenständig. Um dennoch einen Überblick über wesentliche Informationen zum Thema Gehalt zu bekommen, haben wir diese für dich in diesem Artikel zusammengetragen.

Besoldung als Lehrer*in

Money rules the world: Als Lehrer*in erhältst du laufende Bezüge, die sogenannte "Besoldung"

Gehalt oder Besoldung

Die Antwort hängt davon ab, ob du eine Beamtenstelle hast oder im Angestelltenverhältnis tätig bist. Angestellte Lehrkräfte werden, außer in Hessen (hier gilt der TV-H), seit dem 01.11.2006 nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bezahlt. Grundsätzlich ist dieser in den Bundesländern identisch, jedoch unterscheiden sich die Schulformen, so dass es bei den einzelnen Bundesländern zu unterschiedlichen Eingruppierungen und damit Gehältern kommt.

Als verbeamtete Lehrkraft hast du nicht nur „vormittags recht und nachmittags frei“, sondern erhältst für deine Tätigkeit laufende Bezüge, die monatlich ausbezahlt werden, die sogenannte "Besoldung". Diese wird u.a. durch Familienzuschläge, Amtszulagen, jährliche Sonderzahlungen und die vermögenswirksamen Leistungen ergänzt. Die Rechtsgrundlagen hierzu sind im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG), im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und im Landesbesoldungsgesetz (LBesG) geregelt.

Die Bruttogehälter von verbeamteten und angestellten Lehrkräften sind durchaus vergleichbar, jedoch fällt das Nettogehalt bei Beamt*innen in der Regel höher aus, da sie nicht sozial-versicherungspflichtig sind, also keine Renten-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung bezahlen, auch, wenn sie ihren Anteil an einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung selbst tragen müssen.

Beispiel

Einer 35 Jahre alten, verbeamteten Gymnasiallehrerin bleiben in Nordrhein-Westfalen, wenn sie nicht verheiratet ist, keine Kinder hat, in Vollzeit arbeitet und seit acht Jahren im Dienst ist, von € 4.891,01 nach allen Abzügen ca. € 3.769,26.

Ohne den Beamtenstatus hätte sie ein Nettogehalt von € 2.900 monatlich zur Verfügung. Wäre die verbeamtete Lehrerin verheiratet und hätte eigene Kinder, kämen zusätzlich noch der Familienzuschlag und die Kinderzulagen dazu. Für Tarifangestellte gilt dies nicht.

Besoldungsgruppen

Auch, wenn jedes Bundesland eigene, von den unten aufgeführten Besoldungsgruppen zum Teil abweichende Regelungen hat, lassen sich Lehrkräfte allgemein den folgenden Besoldungsgruppen zuordnen:

A12

  • Lehrkräfte an Grundschulen mit einem Studium von mindestens sechs Semestern Dauer (ohne Beförderungsmöglichkeit)
  • Lehrkräfte an Hauptschulen, Förderschulen, Realschulen sowie vergleichbare Lehrkräfte für die Sekundarstufe I und einem Studium von mindestens sechs Semestern Dauer je nach Schulform und Lehrbefähigung (in den meisten Bundesländern wird die Besoldung auf A13 angehoben (s.u.))

A13

  • Lehrkräfte mit der Befähigung für das höhere Lehramt an Gymnasien, Beruflichen Schulen und teilweise auch an Gesamtschulen sowie andere Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II (Studiendauer: mindestens acht Semester) (mit allgemeiner Zulage)

A14

  • Oberstudienrät*innen

A15

  • Studiendirektor*innen

A16

  • Schulleiter*innen an Gymnasien (Oberstudiendirektor)
  • Schulleiter*innen an Gesamtschulen (Leitender Gesamtschuldirektor)

Dabei gilt, dass die Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 zum Gehobenen Dienst gehören und die Besoldungsgruppen A 13 bis A 16 zum Höheren Dienst. Die Höhe der Besoldung von Lehrkräften kann in der sogenannten Grundgehaltstabelle abgelesen werden, die eine aufsteigende Erhöhung der Besoldung in Zwei-, Drei- bzw. Vierjahresintervalle aufweist (Erfahrungsstufen).

Eine gerechtere Besoldung

Nachdem viele Jahre für eine gerechtere Besoldung von Grundschullehrkräften gekämpft wurde, haben sich die meisten Bundesländer entschieden, die Besoldung von A12 auf A13 anzuheben:

Vergütung im Vorbereitungsdienst

Schon im Vorbereitungsdienst richtet sich die Höhe der Vergütung nach den Besoldungsgruppen, der später angestrebten Schulform und dem jeweiligen Bundesland. In den meisten Bundesländern hast du während des Vorbereitungsdienstes ein Beamtenverhältnis als „Beamt*in auf Widerruf“. Dementsprechend stehen dir Ansprüche auf Anwärter*innenbezüge zu.

Das Gehalt variiert bundesweit zwar, durchschnittlich belaufen sich die Anwärterbezüge für den Vorbereitungsdienst bundesweit aber auf rund 1.500 € bei A 12 und 1.550 € bei A 13 (Stand: Januar 2023). Genaue Zahlen findest du in der folgenden Übersicht:

Tabelle 1: Übersicht der Anwärter*innengrundbeträge während des Vorbereitungsdienstes – adaptiert von dbb (Stand: Dezember 2022, https://www.dbb.de/beamtinnen-beamte/besoldungstabellen.html)

Einstiegsgehalt als Lehrer*in

Das Einstiegsgehalt als Lehrer*in hängt natürlich – ebenso wie im Vorbereitungsdienst – von der Schulform bzw. der Besoldungsgruppe ab. Um ein Gefühl für die Unterschiede zu erhalten, haben wir im Folgenden die jährliche Besoldung für A13 nach ca. 40 Dienstjahren zusammengestellt. Spitzenreiter ist Bayern mit € 67.591, Schlusslicht ist das Saarland mit € 62.612. Die Zahlen sind auf die Einstiegsstufen genauso übertragbar, wie auf A12.

Tabelle 2: Überblick über die Jahresbesoldung für A13 in Brutto – adaptiert von dbb (Stand: Dezember 2022, https://www.dbb.de/beamtinnen-beamte/besoldungstabellen.html).

Kurz gesagt

Das Gehalt von Lehrkräften ist abhängig davon, ob man verbeamtet ist oder nicht, in welchem Bundesland und in welcher Schulform man unterrichtet und natürlich, welche Erfahrungsstufe und welchen Status man hat. Die Verbeamtung von Lehrer*innen bringt dir einige wesentliche Vorteile, wie geringere Steuerabzüge, eine Beihilfe zu deiner privaten Krankenkasse und eine Altersabsicherung. Grundsätzlich kannst du aktuell in allen Bundesländern als Lehrer*in verbeamtet werden (Stand: Februar 2023).

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