Allgemeines zum Lehrerberuf
Besoldung als Lehrer/in
Als Besoldung werden in Deutschland die Amtsbezüge (Bezahlung) der Richter und Beamten (also auch Lehrer) bezeichnet. Dabei handelt es sich um laufende Bezüge, die monatlich ausbezahlt werden. Sie werden durch Familienzuschläge, Amtszulagen, jährliche Sonderzahlungen und die vermögenswirksamen Leistungen ergänzt.
Die Rechtsgrundlagen sind im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) und im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt, wobei die Bundesländer (siehe auch Landesbesoldungsgesetz, LBesG) als Folge der Föderalismusreform mittlerweile befugt sind, die Besoldung der Landesbeamten eigenständig zu regeln. Damit fällt die Besoldung verbeamteter Lehrer auch in die Hoheit der Bundesländer.
Besoldungsgruppen
Auch wenn jedes Bundesland eigene, von den unten aufgeführten Besoldungsgruppen zum Teil abweichende Regelungen hat, lassen sich Lehrer allgemein in folgende Besoldungsgruppen einordnen:
- A 9 bis A 13 gehören zum Gehobenen Dienst
- A 13 bis A 16 gehören zum Höheren Dienst
Die Anwärterbezüge für das Referendariat belaufen sich auf ca. 1.282 € bei A 12 und 1.314 € bei A 13.
A12 |
- Lehrer an Grundschulen mit einem Studium von mindestens sechs Semestern Dauer (ohne Beförderungsmöglichkeit)
- Lehrer an Hauptschulen, Förderschulen, Realschulen sowie vergleichbare Lehrer für die Sekundarstufe I und einem Studium von mindestens sechs Semestern Dauer je nach Schulform und Lehrbefähigung (in manchen Bundesländern mit einer Beförderungsmöglichkeit in die Besoldungsgruppe A 13 oder direkt in der Besoldungsgruppe A 13 [vor allem Realschule und Förderschule])
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A13 |
- Lehrer mit der Befähigung für das höhere Lehramt an Gymnasien, Beruflichen Schulen und teilweise auch an Gesamtschulen sowie andere Lehrer mit der Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II (Studiendauer: mindestens acht Semester) (mit allgemeiner Zulage)
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A14 |
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A15 |
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A16 |
- Schulleiter an Gymnasien (Oberstudiendirektor)
- Schulleiter an Gesamtschulen (Leitender Gesamtschuldirektor)
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Die Höhe der Besoldung von Lehrern kann in einer Grundgehaltstabelle abgelesen werden, die eine aufsteigende Erhöhung der Besoldung in Zwei-, Drei- bzw. Vierjahresintervalle aufweist.
Linkliste zur Besoldung von Lehrern