Angestellte Lehrerinnen und Lehrer werden regelmäßig nach dem Tarifvertrag für die Länder (TV-L) bezahlt. Dies sind zwar in den Bundesländern - ausgenommen Hessen - identisch, jedoch unterscheiden sich die Schulformen, weshalb es bei den einzelnen Bundesländern zu unterschiedlichen Eingruppierungen und damit Gehältern kommt. So werden in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen die drei Schulformen Haupt- und Realschule sowie Gymnasium nach wie vor parallel geführt. I n den anderen sind sie (teilweise parallel zum alten System) in Gesamt-, Mittel-, Ober-, Gemeinschafts-, Sekundar-, Regel- oder Stadtteilschulen in einem Haus vereint. Für Angestellte bei kommunalen Arbeitgebern, zum Beispiel Lehrkräfte an kommunalen Schulen in Bayern, gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Die Bruttogehälter von verbeamteten und angestellten Lehrenden sind zwar durchaus vergleichbar sind, jedoch fällt das Nettogehalt bei den Beamten in der Regel höher aus. Der Grund dafür ist, dass diese keine Renten-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung bezahlen, weshalb ihre Abzüge geringer sind. Beispielsweise bleiben einer 35 Jahre alten, verbeamteten Gymnasiallehrerin in Nordrhein-Westfalen, die keine Kinder hat, in Vollzeit arbeitet und seit acht Jahren im Dienst ist, von 4.800 Euro nach allen Abzügen ca. 3.500 Euro. Ohne den Beamtenstatus hätte sie ein Nettogehalt von 2.900 Euro monatlich zur Verfügung. Hätte die verbeamtete Lehrerin eigene Kinder, kämen zusätzlich noch die Kinderzulagen dazu. Für Tarifangestellte gilt dies nicht.