Welches Gehalt bekomme ich als Lehrer*in?

Lesezeit:  8 Minuten
Letztes Update:  16.04.2024

Mit welchem Einstiegsgehalt kann ich nach dem Referendariat rechnen? Das ist eine gute und wichtige Frage, die wir dir in diesem Artikel gerne beantworten. Vorab - eine pauschale Antwort ist nicht möglich, da die Bezahlung von verschiedenen Faktoren abhängt. Hierzu zählen persönliche Aspekte, wie die Einstufung in die Erfahrungsstufen/Leistungsstufen und dein aktueller Status (ledig, Kinder etc.) genauso wie die Schulform und die Beschäftigungsart (Teilzeit, Vollzeit, angestellt, verbeamtet etc.). Zudem regeln die einzelnen Bundesländer die Vergütung ihrer Lehrpersonen als Folge der Föderalismusreform eigenständig. Um dennoch einen Überblick über wesentliche Informationen zum Thema Gehalt zu bekommen, haben wir diese für dich in diesem Artikel zusammengetragen.

Besoldung als Lehrer*in

Money rules the world: Als Lehrer*in erhältst du laufende Bezüge, die sogenannte "Besoldung"

Gehalt oder Besoldung

Die Antwort hängt davon ab, ob du eine Beamtenstelle hast oder im Angestelltenverhältnis tätig bist. Angestellte Lehrkräfte werden, außer in Hessen (hier gilt der TV-H), seit dem 01.11.2006 nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bezahlt. Grundsätzlich ist dieser in den Bundesländern identisch, jedoch unterscheiden sich die Schulformen, so dass es bei den einzelnen Bundesländern zu unterschiedlichen Eingruppierungen und damit Gehältern kommt.

Als verbeamtete Lehrkraft erhältst du für deine Tätigkeit laufende Bezüge, die monatlich ausbezahlt werden, die sogenannte "Besoldung". Diese wird u. a. durch Familienzuschläge, Amtszulagen, jährliche Sonderzahlungen und die vermögenswirksamen Leistungen ergänzt. Die Rechtsgrundlagen hierzu sind im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG), im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und im Landesbesoldungsgesetz (LBesG) geregelt.

Die Bruttogehälter von verbeamteten und angestellten Lehrkräften sind durchaus vergleichbar, jedoch fällt das Nettogehalt bei Beamt*innen in der Regel höher aus, da sie nicht sozial-versicherungspflichtig sind, also keine Renten-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung bezahlen. Im Gegensatz zu Angestellten müssen sie allerdings ihren Anteil an einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung selbst tragen.

Beispiel

Im April 2024 bleibt einer verbeamteten Lehrerin in Hessen (A13, Stufe 3), wenn sie nicht verheiratet ist, keine Kinder hat, in Vollzeit arbeitet von einem Bruttogehalt von € 4.930,82 ein Nettobetrag von € 4.086,89.

Ohne den Beamtenstatus hätte sie ein Nettogehalt von € 3.040,56 monatlich zur Verfügung. Wäre die verbeamtete Lehrerin verheiratet und hätte eigene Kinder, kämen zusätzlich noch der Familienzuschlag und die Kinderzulagen dazu (€ 5.340,80). Für Tarifangestellte gilt dies nicht.

Besoldungsgruppen

Auch, wenn jedes Bundesland eigene, von den unten aufgeführten Besoldungsgruppen zum Teil abweichende Regelungen hat, lassen sich Lehrkräfte allgemein den folgenden Besoldungsgruppen zuordnen:

A12

  • Lehrkräfte an Grundschulen mit einem Studium von mindestens sechs Semestern Dauer (ohne Beförderungsmöglichkeit)
  • Lehrkräfte an Hauptschulen, Förderschulen, Realschulen sowie vergleichbare Lehrkräfte für die Sekundarstufe I und einem Studium von mindestens sechs Semestern Dauer je nach Schulform und Lehrbefähigung (in den meisten Bundesländern wird die Besoldung auf A13 angehoben (s.u.))

A13

  • Lehrkräfte mit der Befähigung für das höhere Lehramt an Gymnasien, Beruflichen Schulen und teilweise auch an Gesamtschulen sowie andere Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II (Studiendauer: mindestens acht Semester) (mit allgemeiner Zulage)

A14

  • Oberstudienrät*innen

A15

  • Studiendirektor*innen

A16

  • Schulleiter*innen an Gymnasien (Oberstudiendirektor*in)
  • Schulleiter*innen an Gesamtschulen (Leitende*r Gesamtschuldirektor*in)

Dabei gilt, dass die Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 zum Gehobenen Dienst gehören und die Besoldungsgruppen A 13 bis A 16 zum Höheren Dienst. Die Höhe der Besoldung von Lehrkräften kann in der sogenannten Grundgehaltstabelle abgelesen werden, die eine aufsteigende Erhöhung der Besoldung in Zwei-, Drei- bzw. Vierjahresintervalle aufweist (Erfahrungsstufen/Leistungsstufen). Die Höhe des Grundgehalts basiert auf den Besoldungstabellen des Deutschen Beamtenbundes (dbb), die seit 1. Dezember 2022 gelten. Nicht enthalten sind dabei Zulagen, die von Land zu Land und zwischen den verschiedenen Lehrämtern unterschiedlich sind.

Eine gerechtere Besoldung

Nachdem viele Jahre für eine gerechtere Besoldung von Grundschullehrkräften gekämpft wurde, haben sich die meisten Bundesländer entschieden, die Besoldung von A12 auf A13 anzuheben:

Bundesland

Besoldung von Grundschullehrkräften

Baden-Württemberg A12 (Erhöhung in Arbeit, ab 2026)
Bayern A12 (Erhöhung in Arbeit, ab 2026)
Berlin A13
Brandenburg A13
Bremen A13
Hamburg A13
Hessen A12 (Erhöhung in Arbeit, bis Ende 2028)
Mecklenburg-Vorpommern A13
Niedersachsen A12
Nordrhein-Westfahlen A12 (Erhöhung in Arbeit, ab 2026)
Rheinland-Pfalz A12
Saarland A12
Sachsen A13
Sachsen-Anhalt A12 (Erhöhung in Arbeit, bis 2026)
Schleswig-Holstein A13
Thüringen A13

Fit4Ref-Recherche (09/2023)

Vergütung im Vorbereitungsdienst

Schon im Vorbereitungsdienst richtet sich die Höhe der Vergütung nach den Besoldungsgruppen der später angestrebten Schulform und dem jeweiligen Bundesland. In den meisten Bundesländern hast du während des Vorbereitungsdienstes ein Beamtenverhältnis als „Beamt*in auf Widerruf“. Dementsprechend stehen dir Ansprüche auf Anwärter*innenbezüge zu.

Das Gehalt variiert bundesweit zwar, durchschnittlich belaufen sich die Anwärterbezüge für den Vorbereitungsdienst bundesweit aber auf rund 1.500 € bei A 12 und 1.600 € bei A 13Z (Stand: April 2024).

Übersicht der Anwärter*innengrundbeträge während des Vorbereitungsdienstes - adaptiert von dbb (Stand April 2024, https://www.dbb.de/beamtinnen-beamte/besoldungstabellen.html)

Bundesland

Besoldungsgruppe

A13Z

A13

A12

Baden-Württemberg

1.612,62

1.576,46

1.543,53

Bayern

1.620,08

1.585,21

1.553,44

Berlin

1.606,40

1.567,47

1.553,44

Brandenburg

1.624,42

1.590,10

1.558,84

Bremen

1.550,17

1.514,39

1.481,84

Hamburg

1.575,04

1.575,04

1.509,25

Hessen

1.682,65

1.640,83

1.602,71

Mecklenburg-Vorpommern

1.517,28

1.517,28

1.485,23

Niedersachsen

1.551,92

1.512,66

1.476,66

Nordrhein-Westfahlen

1.619,43

1.583,28

1.550,37

Rheinland-Pfalz

1.565,78

1.528,34

1.494,25

Saarland

1.532,56

1,497,82

1,466,20

Sachsen

1.645,10

1.645,10

1.576,79

Sachsen-Anhalt

1.568,85

1.534,00

1.502,28

Schleswig-Holstein

1.633,52

1.596,53

1.562,84

Thüringen

1.641,64

1.603,47

1.568,47

Das Gehalt nach dem Vorbereitungsdienst

Das Einstiegsgehalt von Lehrkräften hängt natürlich – ebenso wie im Vorbereitungsdienst – von der Schulform bzw. der Besoldungsgruppe ab. Hierbei gibt es einige Besonderheiten, auf die wir hier aufgrund der Fülle nicht eingehen können. Um ein Gefühl für die Unterschiede zu erhalten, haben wir im Folgenden die monatliche Besoldung für A13 für eine Lehrkraft (unverheiratet und kinderlos) mit Einstiegsgehalt und Abschlussgehalt nach ca. 40 Dienstjahren zusammengestellt.

Überblick über die monatliche Besoldung für A13 in Brutto (Stand: April 2024, https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/ ).

Bundesland

Lehrkräfte in A13

Einstiegsgehalt
(brutto)

Endstufe
(brutto)

Baden-Württemberg

4.819,90

5.928,33
Bayern 5.139,28 5.747,88
Berlin 4.412,01 5.706,52
Brandenburg 4.910,62 6.021,45
Bremen 4.612,59 5.658,64
Hamburg 4.580,47 5.695,44
Hessen 4.765,91 6.086,72
Mecklenburg-Vorpommern 4.340,60 5.577,07
Niedersachsen 4.453,91 5.731,68
Nordrhein-Westfahlen 4.691,58 5.755,37
Rheinland-Pfalz 4.325,21 5.820,91
Saarland 4,394,78 5.629,54
Sachsen 4.535,62 6.172,37
Sachsen-Anhalt 4.467,80 5.742,02
Schleswig-Holstein 4.583,02 5.710,75
Thüringen 4.844,23 5.957,83

Die letzte Besoldung ist deshalb von besonderer Relevanz, da sich daraus dann die Bezüge für die Pension berechnen.

Kurz gesagt

Das Gehalt von Lehrkräften ist abhängig davon, ob man verbeamtet ist oder nicht, in welchem Bundesland und in welcher Schulform man unterrichtet und natürlich, welche Erfahrungsstufe/Leistungsstufe und welchen Status man hat. Die Verbeamtung bringt dir einige wesentliche Vorteile, wie geringere Steuerabzüge, eine Beihilfe zu deiner privaten Krankenkasse und eine Altersabsicherung. Übrigens kannst du aktuell grundsätzlich in allen Bundesländern als Lehrer*in verbeamtet werden (Stand: April 2024).

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