Die Verbeamtung von Lehrkräften in Deutschland

Lesezeit:  17 Minuten
Letztes Update:  14.05.2025

In der Regel können Lehrkräfte aller Schularten in Deutschland verbeamtet werden. Neben den Ausnahmen gibt es bestimmte Voraussetzungen, die für den Erhalt des Beamtenstatus erfüllt werden müssen. So kann es dazu kommen, dass nicht jede Lehrkraft einen Beamtenstatus erhält und sich Lehrkräfte, die womöglich an derselben Schule arbeiten, den gleichen Stress, Arbeitsaufwand und die gleiche Qualifikation haben, hinsichtlich ihrer Arbeitsverhältnisse unterscheiden.

Nachdem man während des Vorbereitungsdienstes in den meisten Bundesländern die Verbeamtung auf Zeit erhält, war für die meisten Lehrkräfte danach für viele Jahre das große Ziel eine Verbeamtung auf Lebenszeit zu erhalten. Mittlerweile stellt sich für einige angehende Lehrkräfte die Frage, ob die Verbeamtung wirklich so profitabel ist. Dieser Frage wollen wir in diesem Artikel auf den Grund gehen.

Verbeamtung von Lehrer*innen

Manche Lehrer*innen profitieren noch von der Verbeamtung

Viele Lehrkräfte profitieren noch von der Verbeamtung, da sie gegenüber ihren Kolleginnen und Kollegen, die im Angestelltenverhältnis arbeiten, neben einer besseren Bezahlung auch noch weitere Privilegien erhalten.

Historische Entwicklung der Verbeamtung von Lehrkräften

Die Verbeamtung von Lehrkräften hat eine lange Tradition in Deutschland und geht auf das 19. Jahrhundert zurück. Schon damals wurde erkannt, dass Lehrkräfte eine zentrale Rolle für die Gesellschaft spielen und daher in einem besonderen Dienstverhältnis stehen sollten. Ziel war es, ihnen durch den Beamtenstatus eine sichere Anstellung zu garantieren, um politische Neutralität, Unabhängigkeit und langfristige Stabilität im Bildungswesen zu gewährleisten.

Während in der DDR alle Lehrkräfte Angestellte des Staates waren, blieb in der Bundesrepublik Deutschland das Beamtenverhältnis für Lehrerinnen und Lehrer bestehen. Auch nach der Wiedervereinigung 1990 wurde das Modell beibehalten, wobei die neuen Bundesländer sukzessive Regelungen zur Verbeamtung einführten.

Eine Besonderheit dabei ist, dass Beamte keinen privatrechtlichen Arbeitsvertrag erhalten, sondern durch einen staatlichen Ernennungsakt mit Urkunde ein Dienstverhältnis mit dem Dienstherrn eingehen. Damit ist man für den öffentlichen Dienst tätig und erhält eine Besoldung, die monatlich im Voraus ausgezahlt wird. Sie richtet sich nach den Besoldungsgruppen und ist nicht verhandelbar.

Der aktuelle Stand der Verbeamtung von Lehrkräften

Der Arbeitsmarkt für Lehrkräfte entwickelt sich weiterhin positiv, so dass du generell damit rechnen kannst, eine Stelle zu bekommen, zugleich herrscht weiterhin ein enormer Lehrkräftemangel, der das Schulsystem stark belastet. Etwa zwei Drittel der ca. 1,7 Millionen Lehrkräfte in Deutschlands sind verbeamtet. Allerdings variiert dies stark zwischen den Bundesländern: Während einige Bundesländer (z.B. Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen) nahezu alle Lehrkräfte verbeamten, setzen andere (z.B. Berlin) stärker auf Angestelltenverhältnisse. In jüngster Zeit haben einige Länder, die zuvor keine Lehrkräfte verbeamteten (wie Berlin), die Regelung zur Verbeamtung wieder eingeführt, um dem Lehrermangel entgegenzuwirken.

Quelle: statistik.arbeitsagentur.de

Vorteile und Herausforderungen der Verbeamtung von Lehrkräften

Die Verbeamtung bietet Lehrkräften zahlreiche Vorteile, aber auch bestimmte Verpflichtungen:

Vorteile:

Berufliche Sicherheit: Beamte sind nur in absoluten Ausnahmefällen kündbar und erhalten somit bis auf wenige Ausnahmen eine lebenslange Anstellung.

Stabile Besoldung: Die Bezahlung erfolgt nach dem Beamtenbesoldungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes und beinhaltet regelmäßige Gehaltserhöhungen.

Höheres Netto-Gehalt: Aufgrund der Befreiung von Sozialabgaben erhalten Beamte im Vergleich zu Angestellten bei gleichem Brutto-Gehalt ein höheres Netto-Gehalt.

Lohnfortzahlung: Bei Erkrankungen z.B. wird die Besoldung auch nach sechs Wochen Dienstunfähigkeit in voller Höhe ausgezahlt.

Pensionsanspruch: Beamte erhalten eine höhere Altersversorgung als Angestellte.

Beihilfe zur Krankenversicherung: Ein großer Teil der Krankheitskosten wird vom Staat übernommen, so dass der zu zahlende Anteil für eine Private Krankenversicherung, geringer ist.

Bessere Konditionen bei Versicherungen und Kreditinstituten: Aufgrund der sicheren Besoldung erhalten Beamte oftmals bessere Konditionen.

Familienzuschlag: Sowohl die Heirat als auch der Kindernachwuchs führt dazu, dass man einen Familienzuschlag zu seiner Besoldung erhält.

Herausforderungen:

Strenge Gesundheitsprüfung: Bestimmte Vorerkrankungen können die Verbeamtung verhindern.

Nebentätigkeiten: Beamte dürfen Nebentätigkeiten nur nach vorheriger Anzeige bzw. nach vorherigem Antrag auf Genehmigung und auch nur in einem begrenzten Umfang nachgehen.

Versetzungsmöglichkeiten: Beamte können dienstlich versetzt werden, auch gegen ihren Willen.

Treueverhältnis: Beamte stehen zu ihrem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis.

Keine Streikrechte: Beamte dürfen nicht streiken, da sie eine hoheitliche Aufgabe wahrnehmen.

Jobwechsel: Beamte müssen sich generell über den Dienstweg bewerben, so dass es direkt bekannt wird, dass man sich auf eine andere Stelle bewirbt. Im Gegensatz zur Wirtschaft sind die Stellenangebote darüber hinaus eingeschränkt.

Wechsel aus dem Beamtenverhältnis: Sind Beamte viele Jahre im Beamtensystem tätig gewesen, ist ein Wechsel aus dem System heraus oftmals mit vor allem finanziellen Nachteilen verbunden.

Der Beamtenstatus und die Länderhoheit

Wird man als Lehrkraft verbeamtet, ist man danach Landesbeamte. Dementsprechend richten sich alle Regularien (z.B. Kriterien der Verbeamtung, Besoldung, Anzahl der Unterrichts-stunden) nach dem Landesbeamtengesetz des jeweiligen Bundeslandes.

Aufgrund der Haushaltskürzungen und Schuldenbremsen stellen einige Bundesländer zum Zwecke finanzieller Einsparungen vermehrt Lehrkräfte mit einem Angestelltenvertrag ein. Dies führt jedoch dazu, dass junge Lehrkräfte oftmals in andere Bundesländer abwandern, so dass es, wie z.B. in Berlin, wieder eine Rückkehr zur Verbeamtung gibt.

Da die Regelungen in den einzelnen Bundesländern so unterschiedlich sind, haben wir hier die Links zu den einzelnen Gesetzen aufgeführt, die die gegenwärtig geltenden Verbeamtungskriterien sowie weitere hilfreiche Informationen zu den derzeitigen Regelungen in den einzelnen Bundesländern enthalten:

Bundesland

Gesetz für Landesbeamte

Bayern

www.gesetze-bayern.de

Baden-Württemberg

www.landesrecht-bw.de

Berlin

gesetze.berlin.de

Brandenburg

bravors.brandenburg.de

Bremen

www.transparenz.bremen.de

Hamburg

www.landesrecht-hamburg.de

Hessen

www.rv.hessenrecht.hessen.de

Mecklenburg-Vorpommern

www.landesrecht-mv.de

Niedersachsen

www.mi.niedersachsen.de

Nordrhein-Westfalen

recht.nrw.de

Rheinland-Pfalz

www.landesrecht.rlp.de

Saarland

recht.saarland.de

Sachsen

www.revosax.sachsen.de

Sachsen-Anhalt

landesrecht.sachsen-anhalt.de

Schleswig-Holstein

www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de

Thüringen

landesrecht.thueringen.de

Der Ablauf der Verbeamtung von Lehrkräften

Die Verbeamtung verläuft in mehreren Stufen und erfordert das Durchlaufen spezifischer Verfahren:

a) Das Lehramtsstudium und der Vorbereitungsdienst

Der erste Schritt auf dem Weg zur Verbeamtung ist der Abschluss eines Lehramtsstudiums, das je nach Schulform unterschiedlich aufgebaut ist. Im Anschluss folgt der Vorbereitungsdienst (Referendariat), der aktuell zwischen 18 und 24 Monate dauert. In dieser Phase sammeln angehende Lehrkräfte praktische Erfahrungen im Schulbetrieb und werden durch Mentorinnen und Mentoren begleitet. Der Vorbereitungsdienst endet mit der (zweiten) Staatsprüfung, die Voraussetzung für die weitere Laufbahn ist. Auch eine Gleichstellung mit einem Lehramtsabschluss bietet die Voraussetzung für eine Verbeamtung.

b) Einstellung als Beamter auf Probe

Nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes kann eine Lehrkraft als Beamter auf Probe eingestellt werden. Diese Phase dient dazu, die persönliche, fachliche und gesundheitliche Eignung der Lehrkraft im realen Schulalltag weiter zu prüfen. Die Probezeit dauert in der Regel drei Jahre, kann aber je nach individueller Leistung verkürzt oder verlängert werden.

c) Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit

Nach erfolgreicher Probezeit kann die Lehrkraft zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden. Dies bedeutet eine dauerhafte Einstellung mit umfassenden Rechten und Pflichten. Die Entscheidung über die Lebenszeitverbeamtung trifft die jeweilige Schulbehörde auf Grundlage der dienstlichen und amtsärztlichen Beurteilungen während der Bewährungszeit.

Wesentliche Voraussetzungen für die Verbeamtung

Für den Staat sind verbeamtete Lehrkräfte mit hohen finanziellen Ausgaben verbunden. Da jedoch versucht wird, möglichst viel Geld einzusparen, sollen nur Personen einen Beamtenstatus erhalten, deren Wahrscheinlichkeit für eine vorzeitige Pension möglichst gering ist. So sollen zusätzliche Kosten bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit vermieden werden.

Daher ist die Verbeamtung an verschiedene gesetzliche Vorgaben geknüpft, die sicherstellen sollen, dass nur geeignete Personen diesen Status erhalten. Da die gesundheitliche Eignung in diesem Kontext von besonderer Bedeutung ist und oftmals eine wesentliche Hürde darstellt, erläutern wir diese etwas umfangreicher:

  • die pädagogische und fachliche Tauglichkeit: Diese weist man durch seine Tätigkeit in der meist dreijährigen Bewährungszeit und in der Regel durch eine Verbeamtungsstunde nach, die durch die Schulleitung und/oder das Staatliche Schulamt bewertet wird (ähnlich, wie in der Zweiten Staatsprüfung).
  • die Orientierung an der freiheitlichen demokratischen Grundordnung: Hierzu zählt vor allem das Eintreten für die im Grundgesetz festgeschriebenen Ordnungs- und Wertevorstellungen.
  • die Staatsangehörigkeit: In der Regel wird die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedsstaates verlangt. Auch Staatsangehörige von Island, Liechtenstein, Norwegen (EWR-Bürgerinnen und EWR-Bürger) oder der Schweiz. Für Tarifbeschäftigte gibt es keine Einschränkungen.
  • die gesundheitliche Eignung: Ein amtsärztliches Gutachten muss bestätigen, dass die Lehrkraft dienstfähig ist und dies nach aktuellem Stand auch für eine gewisse Zeit sein wird. Bei der Gesundheitsprüfung dürfen somit keine gesundheitlichen Einschränkungen festgestellt werden, die die Wahrscheinlichkeit einer Dienstunfähigkeit erhöhen. Chronische Krankheiten oder Vorerkrankungen können dabei problematisch sein, werden aber individuell geprüft. Je nach Bundesland und Gesundheitsamt liegen beispielsweise folgende Einschränkungen einer Verbeamtung im Wege:

Übergewicht

  • Orientiert sich am Body-Mass-Index (BMI; Gewicht in kg dividiert durch Körperlänge in m zum Quadrat: kg/m²)

  • Die genauen Grenzen sind in den einzelnen Bundesländern verschieden

  • In der Regel sollte er nicht über 25 liegen

Erkrankungen und Störungen der Psyche

Beispiele:

  • Depressionen

  • Borderline Syndrom

  • dissoziative Störungen

  • Psychosen

  • posttraumatische Belastungsstörungen

Erkrankungen der Wirbelsäule oder des Knochenapparates

Beispiele:

  • schwere Bandscheibenvorfälle

  • Morbus Bechterew

  • Skoliose

  • Chondrose

  • Führungszeugnis: Es dürfen keine schwerwiegenden Vorstrafen vorliegen.
  • Altersgrenze: Die Altersgrenze für die Verbeamtung variiert je nach Bundesland und liegt meist zwischen 40 und 50 Jahren.

Fazit

Die Verbeamtung von Lehrkräften ist ein mehrstufiger Prozess, der mit dem Lehramtsstudium beginnt und mit der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit endet. Auch eine Gleichstellung mit einem Lehramtsabschluss bietet die Voraussetzung für eine Verbeamtung, die viele Vorteile bietet, aber auch hohe Anforderungen an die Bewerberinnen und Bewerber stellt. In Zeiten des Lehrkräftemangels nutzen viele Bundesländer die Verbeamtung als Anreiz, um den Beruf attraktiver zu gestalten und langfristig qualifizierte Lehrkräfte zu binden. Ob die Verbeamtung ein Konstrukt ist, das für dich und deine Lebensplanung passt, ist sicherlich eine Entscheidung, die individuell getroffen werden sollte.

Weiterführende Informationen findest du hier:

https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/b/beamte.html

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