Wenn du vor dem Referendariat das Bundesland wechseln möchtest, gibt es einige Dinge, die du im Vorhinein beachten solltest, damit alles reibungslos abläuft. Ein wichtiger Aspekt ist, dass die Bildung den Ländern unterliegt und jedes Bundesland eigene Regelungen hat, was die Lehramtsausbildung, das Referendariat und die Einstellung in den Schuldienst betrifft.
Problematisch wird es beispielsweise, wenn du ein Fach studiert hast, das in dem Bundesland, in dem du das Referendariat absolvieren möchtest, nicht angeboten wird. Zum Beispiel kannst du in Schleswig-Holstein (an der Uni Kiel) Dänisch und in Nordrhein-Westfalen (an der Uni Köln) Niederländisch auf Lehramt studieren. In Bayern wird dies allerdings nicht als Fach für Lehramtsstudierende angeboten und findet sich darüber hinaus auch nicht im Fächerkanon bayerischer Schulen, was das eigentliche Problem darstellt. Denn damit könntest du zwar eine Anerkennung erhalten, wärst im bayerischen Schulsystem aber nicht abbildbar und müsstest dementsprechend ein weiteres Unterrichtsfach erwerben, um dem Zwei-Fächer-Prinzip (Drei-Fächer-Prinzip an Grundschulen) zu entsprechen.
Des Weiteren solltest du dich genau über die Bewerbungsfristen des Referendariats erkundigen, denn diese variieren von Bundesland zu Bundesland. Zudem sind die Einstellungstermine nicht abgestimmt. Sie finden somit oftmals zu unterschiedlichen Zeitpunkten statt. In einigen Bundesländern gibt es ferner zwei Einstellungstermine pro Jahr, in anderen lediglich einen. Wichtig ist daher grundsätzlich, dass du dich frühzeitig um die nötigen Unterlagen für die Bewerbung kümmerst, um diese fristgerecht einreichen zu können. Es handelt sich beim Bewerbungstermin um Ausschlussfristen. Ein Nachreichen von Unterlagen ist nur für bestimmte Dokumente und nur in Ausnahmefällen möglich. Hinweise hierzu findest du auf der Seite der entsprechenden Stelle.
Dein Studienabschluss – egal ob Master of Education (M.Edu.) oder erste Staatsprüfung – wird gemäß Mobilitätsrichtlinie 2013 (geändert 2018) in jedem Bundesland Deutschlands anerkannt. Somit kannst du in jedes beliebige Bundesland wechseln und dort dein Referendariat absolvieren. Dies gilt ebenso für eine Bewerbung als Lehrer*in nach dem Referendariat, denn beim Zugangsverfahren sind alle Bewerber*innen gleichberechtigt. Auf der Homepage der Kultusministerkonferenz findest du weitere Informationen zur Anerkennung deines Studienabschlusses und zur Mobilität für Lehrer*innen.
Muss man nach, erfolgreichem abgeschlossenen, Referendariat in dem Bundesland arbeiten, wo man es absolviert hat? Oder kann man in jedem beliebigen Bundesland arbeiten?
Liebe Chiara,
vielen Dank für deine Frage und bitte entschuldige die verspätete Antwort.
Generell ist eine Einstellung in jedem anderen Bundesland möglich, da die Länder sich nach den Regelungen und Verfahren zur Erhöhung der Mobilität und Qualität von Lehrkräften zu den „Ländergemeinsamen Umsetzungsrichtlinien für die Anpassung von Regelungen und Verfahren bei der Einstellung in Vorbereitungs- und Schuldienst sowie für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen in Studiengängen der Lehramtsausbildung“ durch Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.03.2013 i. d. F. v. 27.12.2013 (aktualisiert in 2028), verpflichten, allen
- Absolventinnen und Absolventen eines Vorbereitungsdienstes für ein Lehramt, das den Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz entspricht, in allen Ländern gleichermaßen den Berufszugang für den ihrem Abschluss entsprechenden Lehramtstyp zu ermöglichen.
Beispiel: Eine Gymnasiallehrkraft mit den Unterrichtsfächern Deutsch und Mathematik – gibt es in dieser Version in allen Bundesländern - sollte (nach Bedarf) in ganz Deutschland unterrichten können und demnach auch eine Einstellung in den Schuldienst aller 16 Bundesländer erhalten.
Da es die länderspezifischen Regelungen zu beachten gilt, kann es bundesweit Unterschiede bei der Einstellung geben, sowohl bei den angebotenen Unterrichtsfächern als auch bei den Lehrämtern. Es bietet sich daher an, sich direkt frühzeitig an die zuständige Stelle im Kultusministerium des entsprechenden Bundeslandes bzw. dessen nachgeordnete Behörde zu wenden, um den Wechsel im Vorfeld individuell zu abzuklären.