Bundeslandwechsel vor dem Referendariat

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Du hast dein Lehramtsstudium nun abgeschlossen und überlegst, für dein Referendariat das Bundesland zu wechseln, weil du Lust auf eine neue Umgebung hast oder dein*e Partner*in woanders wohnt? Aber geht das überhaupt so leicht? Und welche Aspekte sind dabei zu beachten? Ist ein Wechsel in jedes Bundesland möglich? Wie läuft die Anerkennung des ersten Teils meiner Lehramtsausbildung ab? In diesem Artikel findest du Informationen zum Thema Bundeslandwechsel vor dem Referendariat sowie Verlinkungen zu den jeweiligen Anerkennungsstellen in den Bundesländern.

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Bundeslandwechsel vor dem Referendariat

Ist ein Bundeslandwechsel vor dem Referendariat möglich?

Ja, ein Bundeslandwechsel nach deinem Studium bzw. vor deinem Referendariat ist grundsätzlich möglich.

Was muss ich bei einem Bundeslandwechsel vor dem Referendariat beachten?

Wenn du vor dem Referendariat das Bundesland wechseln möchtest, gibt es einige Dinge, die du im Vorhinein beachten solltest, damit alles reibungslos abläuft. Ein wichtiger Aspekt ist, dass die Bildung den Ländern unterliegt und jedes Bundesland eigene Regelungen hat, was die Lehramtsausbildung, das Referendariat und die Einstellung in den Schuldienst betrifft.

Problematisch wird es beispielsweise, wenn du ein Fach studiert hast, das in dem Bundesland, in dem du das Referendariat absolvieren möchtest, nicht angeboten wird. Zum Beispiel kannst du in Schleswig-Holstein (an der Uni Kiel) Dänisch und in Nordrhein-Westfalen (an der Uni Köln) Niederländisch auf Lehramt studieren. In Bayern wird dies allerdings nicht als Fach für Lehramtsstudierende angeboten und findet sich darüber hinaus auch nicht im Fächerkanon bayerischer Schulen, was das eigentliche Problem darstellt. Denn damit könntest du zwar eine Anerkennung erhalten, wärst im bayerischen Schulsystem aber nicht abbildbar und müsstest dementsprechend ein weiteres Unterrichtsfach erwerben, um dem Zwei-Fächer-Prinzip (Drei-Fächer-Prinzip an Grundschulen) zu entsprechen.

Des Weiteren solltest du dich genau über die Bewerbungsfristen des Referendariats erkundigen, denn diese variieren von Bundesland zu Bundesland. Zudem sind die Einstellungstermine nicht abgestimmt. Sie finden somit oftmals zu unterschiedlichen Zeitpunkten statt. In einigen Bundesländern gibt es ferner zwei Einstellungstermine pro Jahr, in anderen lediglich einen. Wichtig ist daher grundsätzlich, dass du dich frühzeitig um die nötigen Unterlagen für die Bewerbung kümmerst, um diese fristgerecht einreichen zu können. Es handelt sich beim Bewerbungstermin um Ausschlussfristen. Ein Nachreichen von Unterlagen ist nur für bestimmte Dokumente und nur in Ausnahmefällen möglich. Hinweise hierzu findest du auf der Seite der entsprechenden Stelle.

Dein Studienabschluss – egal ob Master of Education (M.Edu.) oder erste Staatsprüfung – wird gemäß Mobilitätsrichtlinie 2013 (geändert 2018) in jedem Bundesland Deutschlands anerkannt. Somit kannst du in jedes beliebige Bundesland wechseln und dort dein Referendariat absolvieren. Dies gilt ebenso für eine Bewerbung als Lehrer*in nach dem Referendariat, denn beim Zugangsverfahren sind alle Bewerber*innen gleichberechtigt. Auf der Homepage der Kultusministerkonferenz findest du weitere Informationen zur Anerkennung deines Studienabschlusses und zur Mobilität für Lehrer*innen.

Faktoren, die bei einem Bundeslandwechsel vor dem Referendariat eine Rolle spielen

Bei einem Bundeslandwechsel vor dem Referendariat solltest du neben deinem Studienabschluss auch die Dauer, den Aufbau und die Stundenanzahl im Referendariat bedenken. Diese können nämlich in den einzelnen Bundesländern durchaus variieren. Mehr Informationen zu den einzelnen Bundesländern sowie deren Regelungen findest du in unserem Bundesland-Guide.

Dauer des Referendariats

Der erste entscheidende Punkt bei einem Bundeslandwechsel ist die Dauer des Referendariats, denn diese beträgt zwischen 12 und 24 Monaten je nach Bundesland. Daher solltest du dich im Vorhinein gut erkundigen, wie lange die Dauer des Referendariats in dem ausgewählten Bundesland ist. Daran kannst du anschließend abwägen, ob du das Referendariat in dem entsprechenden Bundesland absolvieren möchtest. In Thüringen und Bayern beispielsweise dauert das Referendariat mit 24 Monaten am längsten. Am schnellsten hast du das Referendariat in Brandenburg erledigt, denn hier benötigst du lediglich 12 Monate.

Aufbau des Referendariats

Neben der Dauer des Referendariats ist auch der Aufbau je nach Bundesland unterschiedlich gestaltet. Grundsätzlich wird das Referendariat in deiner Ausbildungsschule in folgende drei Phasen gegliedert:

  • Hospitation
  • Ausbildungsunterricht
  • Eigenverantwortlicher Unterricht

Zu Beginn des Referendariats absolvierst du die erste Phase, die sogenannte Hospitation. In dieser Phase musst du noch nicht selbst unterrichten, sondern begleitest eine Lehrperson und beobachtest deren Unterricht. In der zweiten Phase des Referendariats planst du den Unterricht zusammen mit deiner/deinem Mentor*in. Entweder ihr haltet den Unterricht gemeinsam oder du wirst von deiner/deinem Mentor*in beobachtet. Nachdem du in dieser Phase also etwas an Erfahrung und Praxis gesammelt hast, kommst du in die dritte und letzte Phase des Referendariats. Hier bereitest du deinen Unterricht selbstständig vor und gestaltest diesen auf deine Art und Weise. Zusätzlich zu deiner Tätigkeit in der Schule besuchst du als Referendar*in praxisbezogene Seminare an je ein bis zwei Tagen pro Woche. Du kannst gerne unseren Erfahrungsbericht lesen, um weitere Informationen zum Alltag im Referendariat zu erhalten. Die Dauer der Phasen ist jedoch von der allgemeinen Dauer des Referendariats abhängig und kann daher nicht pauschal festgelegt werden.

Stundenanzahl im Referendariat

Durchschnittlich hat ein*e Referendar*in zwischen ca. 14 und 18 Unterrichtsstunden, wobei dies ebenfalls je nach Bundesland variieren kann. Diese Stunden sind unterteilt in Hospitationen und Ausbildungsunterricht (Unterricht unter Anleitung sowie selbstständiger Unterricht). Zu den Stunden in der Schule kommen allerdings noch die Stunden am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung bzw. den Studienseminaren. Für die Seminare sind pro Woche ca. 7 Stunden vorgesehen. Insgesamt bedeutet das, dass Referendar*innen im Durchschnitt ca. 21 Wochenstunden beschäftigt sind. Wie viele Stunden du in deinem Referendariat wirklich arbeitest, hängt schließlich auch vom jeweiligen Bundesland ab.

Studienabschlüsse

In den meisten Bundesländern schließt man das Lehramtsstudium mittlerweile mit einem Master of Education ab. Einige wenige Bundesländer halten jedoch immer noch an der Staatsprüfung fest. Unabhängig davon, welchen Studienabschluss du besitzt, haben sich alle Bundesländer dazu verpflichtet, die Lehramtsabschlüsse gegenseitig anzuerkennen. Dies stellt also kein Problem für dich dar. So kannst du mit deinem Studienabschluss und erfolgreichem Abschluss des Referendariats in jedem Bundesland den Lehrberuf antreten.

Ist ein Bundeslandwechsel auch während des Referendariats möglich?

Ein Bundeslandwechsel vor dem Referendariat stellt kein Problem dar, ein Wechsel während des Referendariats ist allerdings eine andere Sache und stellt sich als äußerst schwierig heraus. Aufgrund der unterschiedlichen Gestaltung des Referendariats in den einzelnen Bundesländern sowie zahlreicher Beschlüsse und Verordnungen kann ein Bundeslandwechsel während des Referendariats nur in wenigen Ausnahmefällen genehmigt werden. Darunter fallen beispielsweise:

  • Krankheit
  • Schwangerschaft
  • Pflegekraft in der Familie

Ebenso kann einer Unterbrechung mit Neubeginn in einem anderen Bundesland nur in einigen Ausnahmefällen zugestimmt werden.

Fazit zum Bundeslandwechsel vor dem Referendariat

Grundsätzlich ist ein Bundeslandwechsel vor dem Referendariat möglich. Es gibt dennoch einige Faktoren zu berücksichtigen, damit der Bundeslandwechsel auch reibungslos abläuft. Da die Lehramtsausbildung und somit auch das Referendariat den Ländern unterliegen, gibt es unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern. Allein die Dauer des Referendariats variiert zwischen 12 und 24 Monaten. Weitere Faktoren, die berücksichtigt werden müssen, sind der Aufbau und die Stundenanzahl des Referendariats, welche du halten musst. In einigen wenigen Bundesländern schließt man das Lehramtsstudium immer noch mit der ersten Staatsprüfung ab, während der Großteil der Bundesländer bereits auf das Bachelor-Master-System umgestellt hat. Dies ist aber für dich nicht von Bedeutung, da Master und Staatsprüfung gleichwertig sind und in allen Bundesländern anerkannt werden. Du solltest dich also im Vorhinein gut informieren und dich erkundigen, welche Regelungen und Beschlüsse im von dir ausgewählten Bundesland gelten. Wenn du das alles berücksichtigt und erledigt hast, steht deinem Referendariatsplatz in einem anderen Bundesland nichts mehr im Weg! Abschließend haben wir hier auch noch 6 Tipps fürs Referendariat für dich und wünschen dir alles Gute für diese aufregende und spannende Zeit!

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Kommentare

Kommentar von Chiara

Muss man nach, erfolgreichem abgeschlossenen, Referendariat in dem Bundesland arbeiten, wo man es absolviert hat? Oder kann man in jedem beliebigen Bundesland arbeiten?

Antwort von Admin

Liebe Chiara,

vielen Dank für deine Frage und bitte entschuldige die verspätete Antwort.

Generell ist eine Einstellung in jedem anderen Bundesland möglich, da die Länder sich nach den Regelungen und Verfahren zur Erhöhung der Mobilität und Qualität von Lehrkräften zu den „Ländergemeinsamen Umsetzungsrichtlinien für die Anpassung von Regelungen und Verfahren bei der Einstellung in Vorbereitungs- und Schuldienst sowie für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen in Studiengängen der Lehramtsausbildung“ durch Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.03.2013 i. d. F. v. 27.12.2013 (aktualisiert in 2028), verpflichten, allen

- Absolventinnen und Absolventen eines Vorbereitungsdienstes für ein Lehramt, das den Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz entspricht, in allen Ländern gleichermaßen den Berufszugang für den ihrem Abschluss entsprechenden Lehramtstyp zu ermöglichen.

Beispiel: Eine Gymnasiallehrkraft mit den Unterrichtsfächern Deutsch und Mathematik – gibt es in dieser Version in allen Bundesländern - sollte (nach Bedarf) in ganz Deutschland unterrichten können und demnach auch eine Einstellung in den Schuldienst aller 16 Bundesländer erhalten.

Da es die länderspezifischen Regelungen zu beachten gilt, kann es bundesweit Unterschiede bei der Einstellung geben, sowohl bei den angebotenen Unterrichtsfächern als auch bei den Lehrämtern. Es bietet sich daher an, sich direkt frühzeitig an die zuständige Stelle im Kultusministerium des entsprechenden Bundeslandes bzw. dessen nachgeordnete Behörde zu wenden, um den Wechsel im Vorfeld individuell zu abzuklären.