Als erste Instanz wird Dir ein Regierungsbezirk, bzw. ein Seminarort zugewiesen. In zweiter Instanz erhältst Du das Lehrinstitut zugewiesen, an welchem Du Dein Referendariat absolvieren wirst. Selbstverständlich hast Du die freie Wahl, im Rahmen Deiner Bewerbung für das Referendariat, bzw. den Vorbereitungsdienst, Deine Wunsch-Seminarorte gemäß Deiner bevorzugten Reihenfolge anzugeben.
Du solltest darauf achten, dass die von Dir ausgewählten Seminarorte für Deine Fächerkombination und den Schultypus geeignet sind. In aller Regel ist man bestrebt, allen Bewerberinnen und Bewerbern ihren jeweiligen Erstwunsch zu gewähren. Es kann natürlich vorkommen, dass es mehr Bewerber für einen Seminarort gibt, als Ausbildungsplätze vorhanden sind. Um eine möglichst gerechte Verteilung der begehrten Referendariats-Plätze zu gewährleisten, kommen weitere Kriterien ins Spiel, die über die Vergabe des jeweiligen Referendariats-Platz entscheiden.
Kriterien für die Platzvergabe im Referendariat
- Notendurchschnitt
- Bedarf an Bewerbern für die jeweiligen Fächer und Schultypen
- Wartezeiten
- Sozialpunkte
Jedes deutsche Bundesland regelt die Gewichtung der einzelnen Kriterien anders.
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