Bereits im Referendariat besteht die Möglichkeit, einen Beamtenstatus zu erhalten. Allerdings handelt es sich dabei um eine Lehrer-Verbeamtung auf Widerruf (BaW), da die berufliche Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist. Man ist somit ein Beamtenanwärter.
Die gültigen Tarifverträge und das Berufsbildungsgesetz für Auszubildende im öffentlichen Dienst gelten für verbeamtete Referendare und Referendarinnen nicht. Lediglich das Jugendarbeitsschutzgesetz kann von Bedeutung sein, sofern noch keine Volljährigkeit vorliegt.
Auch diese Anwärterzeit ist mit einigen Vorteilen verbunden. Im Krankheitsfall unterstützt der Arbeitgeber durch Beihilfe oder Heilfürsorge. Dennoch sollte eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden, damit entstehende Kosten im Krankheitsfall abgesichert werden können.
Zum Ende der Verbeamtung auf Widerruf für Lehrer/innen muss eine schriftliche und mündliche Abschlussprüfung absolviert werden.