Ab wann ist eine Versicherung sinnvoll?
Wie bei jeder Versicherung gilt: Je früher, desto besser.
Denn wenn du jünger bist, kostet die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehramtsstudenten weniger. Und im Normalfall bist du zu diesem Zeitpunkt noch gesünder als zu einem späteren Zeitpunkt, wenn du bereits mehrere Jahre im Beruf / Dienst bist.
Viele Lehrer geben ihren Beruf vorzeitig auf
Wie eine Statistik der OECD anlässlich des Weltlehrertags 2016 verrät, unterrichten nur 10 Prozent aller Lehrer bis zum Pensionsalter! Die überwiegende Mehrheit scheidet aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Beruf aus. Hier fordert die hohe Belastung und Verantwortung ihren Tribut. Auch ein Blick nach Deutschland in den Versorgungsbericht der Bundesregierung zeigt: Jeder vierte Staatsdiener scheidet vorzeitig aus dem Erwerbsleben aus. Die Hauptursachen: Nerven und Gemütsleiden (68 Prozent), Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems (11 Prozent) sowie ein Unfall (9 Prozent).
Der Verlust der eigenen Arbeitskraft kann die Existenz bedrohen
Gerade in jungen Jahren ist das finanzielle Risiko hoch, egal, ob ihr als angestellte oder verbeamtete Lehrkraft unterrichtet. Aber es gibt Lösungen – mit der passenden Versicherung.
Aufgrund der hohen Gefahr, vorzeitig den Job aufgeben zu müssen, solltet daher auch ihr mit einer Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung vorsorgen. In den Verträgen sollte besonders darauf geachtet werden, in welchem Umfang der Versicherer auch bei Dienstunfähigkeit leistet. Denn eine Feststellung der Dienstunfähigkeit muss nicht gleichzeitig auch Berufsunfähigkeit bedeuten, sofern ihr als Lehrer noch in einem anderen Beruf arbeiten könnt. Besonders gute Anbieter bieten auch Lösungen für die sogenannte "Begrenzte Dienstunfähigkeit" – eine versorgungsrechtliche Regelung, die in den letzten Jahren gerade im Bildungsbereich von den Dienstherren immer häufiger gezogen wird. Auch hierfür sollte eine entsprechende Absicherung bestehen.
Wie findest du die passende Dienstunfähigkeitsversicherung?
Achte bei der Wahl der passenden Dienstunfähigkeitsversicherung bitte darauf, dass diese eine "echte" Dienstunfähigkeitsklausel enthält.
Denn viele Versicherungen versuchen im Haftungsfall nicht leisten zu müssen und bieten deshalb teilweise nur "unechte" oder "unvollständige" Dienstunfähigkeitsklauseln an.
Besonders für Referendar*innen und Beamt*innen auf Probe ist eine echte Dienstunfähigkeitsklausel extrem wichtig. Denn befindest du dich in einer dieser Ausbildungsphasen, wirst du bei Dienstunfähigkeit entlassen und erhältst keine finanzielle Unterstützung von deinem Dienstherren. In diesem Fall springt deine Dienstunfähigkeitsversicherung ein.
So können die unterschiedlichen Klauseln lauten:
Die "echte" Dienstunfähigkeitsklausel:
„Bei Beamt*innen des öffentlichen Dienstes gilt die >Versetzung in den Ruhestand< wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die >Entlassung< wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.“
Schließt die Klausel die Versetzung in den Ruhestand sowie die Entlassung bei Dienstunfähigkeit mit ein, ist dies die optimale Formulierung. Somit unterwirft sich deine Versicherung jederzeit dem Urteil des*der Amtsarzt*in, egal in welcher Phase deiner Lehrerlaufbahn du dich gerade befindest.
Die "unvollständige" Dienstunfähigkeitsklausel:
„Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die >Versetzung in den Ruhestand< wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit.“
Diese Klausel ist vollkommen in Ordnung, wenn du bereits Beamt*in auf Lebenszeit bist. Für deine Zeit im Referendariat und die anschließende Verbeamtung auf Probe ist diese Klausel leider wirkungslos, da man in diesem Zeitraum bei Dienstunfähigkeit nicht in den Ruhestand versetzt, sondern aus dem Dienstverhältnis entlassen wird. Solltest du dich noch in einer dieser Phasen befinden, unterwirft sich die Versicherung nicht dem Urteil des*der Amtsarzt*in, sondern prüft selbst noch einmal nach.
Die "unechte" Dienstunfähigkeitsklausel:
„Wird ein Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit >in den vorzeitigen Ruhestand< versetzt, beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des Beamten nach der Anwendung der allgemeinen Absätze.“
In dieser Klausel wird zumindest das Wort "Dienstunfähigkeit" genannt. Allerdings sagt diese Formulierung aus, dass der*die Beamt*in berufsunfähig sein muss. Das würde für dich bedeuten, dass es - im Falle von Dienstunfähigkeit - deiner Versicherung nicht reicht, wenn dich der*die Amtsarzt*in dienstunfähig schreibt.
Die Kosten einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare
Im Referendariat ist meist nicht viel Geld übrig, das kennt wohl jeder. Aus diesem Grund sollte die Dienstunfähigkeitsversicherung natürlich so günstig wie möglich sein, jedoch trotzdem alle wichtigen Leistungen enthalten, damit die Versicherung im Falle einer Dienstunfähigkeit auch wirklich greift und zahlt. Neben der gewünschten Rente und der Laufzeit (welche du selbst festlegen kannst), spielt deine bisherige Krankenakte eine ganz entscheidende Rolle. Denn die Versicherer möchte hier Einblick erhalten und berechnet u.a. auf Basis dieser die Wahrscheinlichkeit deiner Dienstunfähigkeit. Im Referendariat bist du oft noch "relativ jung" und deine Akte ist verhältnismäßig leer, was sich wiederum sehr positiv auf die monatlichen Kosten auswirkt – bei frühzeitigem Abschluss.
Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung – diese Zeit solltest du auf jeden Fall investieren!
Die wichtigsten Dinge im Hinblick auf eine Dienstunfähigkeitsversicherung – während des Referendariats oder danach – haben wir dir in einem Erklärfilm zusammengefasst: