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Welches Gehalt bekomme ich als Lehrkraft?

Was verdiene ich als Grundschullehrer*in? Mit welchem Einstiegsgehalt kann ich nach dem Referendariat rechnen? Welches Gehalt du als Lehrer*in bekommst, kann nicht pauschal beantwortet werden, denn dies hängt von einigen Faktoren wie der Schulform sowie der Beschäftigungsart ab. Zudem regeln die einzelnen Bundesländer die Vergütung ihrer Lehrpersonen individuell. In diesem Artikel möchten wir dir alle nötigen Informationen zum Thema Gehalt als Lehrer*in geben.

Welches Gehalt bekomme ich als Lehrer*in?
Eine Information vorab:

Die Bundesländer werden in den Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften durch die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), ein 1949 gegründeter Arbeitgeberverband des öffentlichen Dienstes in der Rechtsform eines nicht eingetragenen Vereins, vertreten. Alle Länder? Nein, Hessen ist im Jahr 2004 aus dem Arbeitgeberverband der Länder ausgetreten.

Besoldung von Lehrkräften im Referendariat

Trotz bundesweiter Verhandlungen sind die Bundesländer eigens für die Besoldung ihrer Beamt*innen zuständig. Im Referendariat richtet sich die Höhe der Vergütung nach den Besoldungsgruppen, der später angestrebten Schulform und dem jeweiligen Bundesland. In den meisten Bundesländern hast du während des Referendariats ein Beamtenverhältnis als Beamtin auf Widerruf, wodurch dir Ansprüche auf Anwärter*innenbezüge zustehen. Wie viel Gehalt du im Referendariat bekommst, hängt davon ab, welchen Familienstatus du hast und in welche Besoldungsgruppe du fällst. Dies ist wiederum von der Schulform abhängig.

Im Jahr 2026 befindet sich die Besoldung von Lehrkräften im Referendariat für das Lehramt an Grundschulen bundesweit in einer Übergangsphase. Hintergrund ist die schrittweise Anhebung der Einstiegsbesoldung für ausgebildete Grundschullehrkräfte von A12 auf A13. Entsprechend unterscheiden sich sowohl die Zuordnung des Referendariats zu A12 oder A13 als auch die Höhe der Anwärterbezüge weiterhin zwischen den Bundesländern und richten sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen. Während die meisten Länder die Umstellung bereits vollzogen haben oder sich in der Umsetzung befinden, werden Grundschullehrkräfte in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland im Jahr 2026 überwiegend noch nach A12 besoldet; auch dort sind jedoch Reformen zur Einführung der Besoldungsgruppe A13 beschlossen oder auf den Weg gebracht. Aktuell verdient man im Referendariat in Saarland an einer Grundschule mit A12 1.676,20 € brutto im Monat, am Gymnasium mit A13 hingegen 1.707,82 €.

Die Besoldung während des Referendariats liegt deutschlandweit – je nach Bundesland und Besoldungsgruppe – zwischen 1.666,91 € brutto pro Monat in Niedersachsen und 1.860,41 € brutto pro Monat in Hessen (Stand: Juli 2026).

Tabelle 1: Übersicht der Anwärter*innengrundbeträge während des Referendariats – adaptiert von dbb beamtenbund und tarifunion (Stand: Juni 2026).

Bundesland

Besoldungsgruppe

 

 

A13Z (A13 + (Struktur-) Zulage mtl. (€))

A13 Anwärtergrundbetrag mtl.(€) A12 Anwärtergrundbetrag mtl. (€)

Baden-Württemberg

1.762,62

1.726,46

1.693,53

Bayern

1.770,08

1.735,21

1.703,44

Berlin

1.756,14

1.717,47

1.682,25

Brandenburg

1.774,42

1.740,10

1.708,84

Bremen

1.728,85

1.692,41

1.659,25

Hamburg

-

1.827,17

-

Hessen

1.860,41

1.814,14

1.772,02

Mecklenburg-Vorpommern

1.749,08

1.712,80

1.679,79

Niedersachsen

1.761,92

1.722,66

1.666,91

Nordrhein-Westfalen

1.829,43

1.793,28

1.760,37

Rheinland-Pfalz

1.783,13

1.746,71

1.713,55

Saarland

1.742,56

1.707,82

1.676,20

Sachsen

-

1.855,10

1.786,79

Sachsen-Anhalt

1.778,85 1.744,00

1.712,28

Schleswig-Holstein

1.783,52

1.746,53

1.712,84

Thüringen

1.782,92

1.743,92

1.708,40

Hinweis: Die Anwärterbezüge sind einkommensteuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei (keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Arbeitslosenversicherung).

A13 auch in der Grundschule

Seit Jahren wird der Ruf nach einer gerechteren Besoldung von Grundschullehrkräften lauter. Zurecht! Jeder, der mit Herz in der Grundschule unterrichtet (hat), weiß, was das bedeutet. Hier findest du eine Übersicht der Bundesländer, in denen A12 bzw. A13 gezahlt wird:

Bundesweite Verteilung A12 und A13 Grundschullehramt

Abbildung 1: In Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Baden-Württemberg werden Grundschullehrkräfte noch mit A12 vergütet. Die restlichen Bundesländer gruppieren Grundschullehrkräfte bereits in A13 ein (Stand 30.04.2026, eigene Recherche)

Einstiegsgehalt als Lehrer*in

Das Einstiegsgehalt als Lehrer*in hängt natürlich – ebenso wie im Referendariat – auch von der Schulform bzw. der Besoldungsgruppe ab. In der Besoldungsgruppe A13, in welche Gymnasiallehrer*innen eingestuft werden, liegt das monatliche Bruttogehalt zwischen 4.821,09€ (in Mecklenburg-Vorpommern) und 5.247,58€ (in Bayern). Die Besoldungsgruppe A14 wird Lehrkräften nicht aufgrund der Dienstzeit, sondern im Rahmen einer Beförderung in ein höherwertiges Amt verliehen. Voraussetzung ist die Übertragung einer entsprechenden Funktionsstelle oder die Übernahme besonderer schulischer Aufgaben mit Leitungs- oder Koordinationsverantwortung, beispielsweise als Fachbereichs- oder Fachschaftsleitung, in der Stufenkoordination oder in einer vergleichbaren Funktion. In Einzelfällen kann eine Stelle der Besoldungsgruppe A14 bereits die erste Stelle nach erfolgreichem Abschluss der Lehramtsausbildung sein, etwa wenn eine entsprechend bewertete Funktionsstelle unmittelbar ausgeschrieben und erfolgreich besetzt wird. Dies ist jedoch vergleichsweise selten. Die konkreten Voraussetzungen und Beförderungsmöglichkeiten richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht sowie den verfügbaren Planstellen.

Tabelle 2: Überblick über die Einstiegsgehälter der einzelnen Bundesländer in der Besoldungsgruppe A13 und A14 – adaptiert von dbb beamtenbund und tarifunion(Stand: Juni 2026).

Bundesland

Lehrkräfte in A13

Lehrkräfte in A14

 

Gehalt brutto

Baden-Württemberg

5.185,88

5.497,69

Bayern

5.247,58

5.612,74

Berlin

4.875,48 5.117,08

Brandenburg

5.072,24

5.384,83

Bremen

4.970,00

5.264,45

Hamburg

5.077,54

5.328,25

Hessen

5.018,45

5.280,72

Mecklenburg-Vorpommern

4.821,09

5.059,56

Niedersachsen

4.937,05

5.183,35

Nordrhein-Westfalen

5.221,48

5.530,75

Rheinland-Pfalz

4.956,45

5.197,52

Saarland

4.876,99 5.114,95

Sachsen

4.975,10 5.051,56

Sachsen-Anhalt

4.952,80 5.198,33

Schleswig-Holstein

4.987,30 5.230,07

Thüringen

5.073,12 5.370,04

Hinweis: Die Bezüge sind einkommensteuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei (keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Arbeitslosenversicherung).

Lehrer*innengehalt an unterschiedlichen Schulformen

Im folgenden Abschnitt erfährst du, mit welchem Gehalt du als Lehrer*in an unterschiedlichen Schulformen rechnen kannst.

Lehrer*innengehalt für Grundschullehrer*innen

Wie oben erwähnt, befindet sich die Besoldung von Lehrkräften im Referendariat für das Lehramt an Grundschulen im Jahr 2026 bundesweit in einer Übergangsphase. Aufgrund der schrittweisen Anhebung der Einstiegsbesoldung von A12 auf A13 unterscheiden sich die Anwärterbezüge und die Zuordnung zu A12 oder A13 weiterhin zwischen den Bundesländern. Während die meisten Länder die Umstellung bereits vollzogen haben oder umsetzen, werden Grundschullehrkräfte in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland im Jahr 2026 überwiegend noch nach A12 besoldet. Somit erstreckt sich das Einstiegsgehalt als Grundschullehrkraft deutschlandweit von 4.191,19 € (A12 im Saarland) bis 5.247,58 € (A13 in Bayern).

Lehrer*innengehalt an Sekundarstufen

Als Lehrer*in für die Sekundarstufe I wirst du in den meisten Fällen nach der Besoldungsgruppe A13 entlohnt. In den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie dem Saarland ist die Umstellung ebenfalls in A13 teilweise umgesetzt. In allen übrigen Bundesländern wirst du als Lehrkraft für die Sekundarstufe nach A13 besoldet. Ziel ist es, dass die Einordnung in die Besoldungsgruppe A13 in allen Bundesländern erfolgt. Als Lehrer*in an einer Sekundarstufe verdienst du in der Besoldungsgruppe A12 in der ersten Erfahrungsstufe ab 4.000 € brutto pro Monat. In der Besoldungsgruppe A13 kannst du als Sekundarstufenlehrer*in durchschnittlich mit einem Bruttomonatsgehalt von ca. 5.000 € rechnen.

Lehrer*innengehalt am Gymnasium

Gymnasiallehrer*innen verdienen unter den Lehrer*innen am meisten. Bereits zu Beginn ihrer Karriere werden Gymnasiallehrer*innen in die Besoldungsgruppe A13 eingestuft. Im Durchschnitt beträgt das Gehalt für Gymnasiallehrer*innen zum Berufsstart rund 5.000 € brutto. Wie beim Gehalt für Grundschullehrer*innen und Sekundarstufenlehrer*innen, variiert auch das Gehalt der Gymnasiallehrer*innen abhängig vom Bundesland, in dem sie tätig sind. Mit steigender Berufserfahrung sowie einer Änderung des Familienstands erhöht sich auch hier das Gehalt.

Gehalt von Förderschullehrkräften

Sonderpädagog*innen und Förderschullehrkräfte werden, wenn verbeamtet, zumeist in die Besoldungsgruppe A13 eingeordnet und verdienen zum Berufseinstieg ein monatliches Bruttogehalt von ca. 5.000 €.

Lehrer*innengehalt an Berufsschulen

Verbeamtete Berufsschullehrkräfte werden ebenso wie Gymnasiallehrer*innen in der Regel in die Besoldungsgruppe A13 eingeordnet. Berufsschullehrer*innen, die privatrechtlich angestellt sind (bedeutet: nicht verbeamtete Lehrkräfte), fallen normalerweise in die Entgeltgruppe E13. Im Gegensatz zu Beamt*innen, die im öffentlichen Dienst angestellt sind, werden privatrechtlich angestellte Lehrer*innen nach dem Tarif der Länder (TV-L) bezahlt. Hier beträgt das Einstiegsgehalt ebenfalls rund 4.800 brutto (Stufe 1), aber die Abzüge sind deutlich höher, so dass das Netto-Gehalt entsprechend niedriger ist.

Gehalt der Lehrer*innen in einzelnen Bundesländern

Seit 2006 sind die einzelnen Bundesländer nicht nur für das Dienstrecht, sondern auch für die Besoldung zuständig. Am besten seht ihr euch die Besoldungstabelle der einzelnen Bundesländer an.

Gehalt als verbeamtete*r Lehrer*in

Grundsätzlich kannst du in allen Bundesländern als verbeamtete*r Lehrer*in eingestellt werden. Die Verbeamtung bringt einige Vorteile mit sich, beispielsweise sichert sie dir einen sicheren Arbeitsplatz und ein höheres Nettoeinkommen. Denn als Beamt*in hast du weniger Steuerabzüge als angestellte Lehrkräfte. Seit der Umstellung beginnst du in der Regel in der Besoldungsgruppe A13. Auch in Berlin werden seit 2022 neu eingestellte Lehrpersonen i. d. R. wieder verbeamtet. In Sachsen werden Lehrkräfte aktuell bis 31.12.2030 verbeamtet.

Gehalt als angestellte*r Lehrer*in

Wer kein Beamt*innenverhältnis als Lehrperson hat, wird oft im Rahmen des öffentlichen Dienstes eingestellt. Lehrer*innen werden hier nach dem Tarifvertrag der Länder, kurz TLV, entlohnt. Auch in diesem Fall gilt, dass die Bundesländer das Gehalt der Lehrer*innen individuell regeln. Wie bei verbeamteten Lehrkräften spielt ebenso die Schulform eine Rolle, wenn es ums Gehalt geht. Ein wichtiger Unterschied zwischen den verbeamteten und nicht-verbeamteten Lehrkräften sind die Sozialversicherungsabgaben. Lehrer*innen, die im öffentlichen Dienst angestellt sind, müssen Abgaben zur Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung leisten. Grundsätzlich ist das Nettogehalt bei verbeamteten Lehrer*innen deshalb höher, da sie weniger Steuerabzüge haben. Die meisten Lehrer*innen im öffentlichen Dienst fallen in die Entgeltgruppe E13.

Was sich abschließend über das Thema Gehalt als Lehrer*in sagen lässt

Kurzum: Das Gehalt als Lehrer*in ist abhängig davon, in welchem Bundesland du unterrichtest, in welcher Schulform, in welche Besoldungsgruppe du eingeordnet wirst und in welchem Familienstand du stehst. Die Verbeamtung von Lehrer*innen bringt dir einige Vorteile, beispielsweise hast du weniger Steuerabzüge, erhältst eine Beihilfe zu deiner privaten Krankenkasse und eine Altersabsicherung. Grundsätzlich kannst du als Lehrer*in in allen Bundesländern verbeamtet werden. Im Gegensatz zu Beamt*innen, die im öffentlichen Dienst angestellt sind, werden privatrechtlich angestellte Lehrer*innen nach dem Tarif der Länder (TVL) bezahlt.

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Kommentare

Kommentar von Selina

Wie sieht es mit Gesamtschulen aus?

Antwort von Fit4Ref-Team

Hallo Selina! Vielen Dank für Deine Nachfrage. Bitte entschuldige die späte Antwort. Wenn du dich fragst, wie viel Geld Lehrkräfte an Gesamtschulen verdienen, schau am besten direkt unter „Lehrer*innengehalt an Sekundarstufen“ nach.


Kommentar von vera

auch lehrkräfte werden in sachsen verbeamtet, nicht nur schulleiterinnen und co. (ab einem bestimmten alter nicht mehr)

Antwort von Fit4Ref-Team

Hallo Vera! Vielen Dank für deine Nachricht, es stimmt, mittlerweile werden auch wieder Lehrkräfte in Sachsen verbeamtet. Nach aktueller Rechtslage zunächst bis 31.12.2030. Wir haben den Blogartikel direkt aktualisiert. Danke für deinen Hinweis.


Kommentar von bea

Ändert sich die Vergütung, wenn man das Referendariat in Teilzeit absolviert?

Antwort von Dr. D

Hallo Bea!

Kurz gesagt: Ja. Wenn du deinen Vorbereitungsdienst in Teilzeit absolvierst, ändert sich die Besoldung entsprechend der reduzierten Ausbildungsstunden. Insgesamt erbringst du vollen Ausbildungsleistungen, die im jeweiligen Bundesland festgelegt sind, jedoch zeitlich gestreckt, etwa zur Betreuung eines Kindes oder zur Pflege eines Angehörigen. Dabei gibt es unterschiedliche Teilzeit-Modelle (z. B. 50 %, 60 % oder 75 %). Je geringer der Teilzeit-Anteil, desto geringer sind deine Bezüge, aber desto länger dauert der Dienst insgesamt.

 

Beachte: Der Antrag auf Teilzeit muss meist mit der Bewerbung zum Vorbereitungsdienst gestellt werden.