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Welches Gehalt bekomme ich als Lehrer*in?

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Was verdiene ich als Grundschullehrer*in? Mit welchem Einstiegsgehalt kann ich nach dem Referendariat rechnen? Welches Gehalt du als Lehrer*in bekommst, kann nicht pauschal beantwortet werden, denn dies hängt von einigen Faktoren wie der Schulform sowie der Beschäftigungsart ab. Zudem regeln die einzelnen Bundesländer die Vergütung ihrer Lehrpersonen individuell. In diesem Artikel möchten wir dir alle nötigen Informationen zum Thema Gehalt als Lehrer*in geben.

Welches Gehalt bekomme ich als Lehrer*in?

Lehrer*innengehalt im Referendariat

Die Bundesländer sind eigens zuständig für die Besoldung ihrer Beamt*innen. Im Referendariat richtet sich die Höhe der Vergütung nach den Besoldungsgruppen, der später angestrebten Schulform und dem jeweiligen Bundesland. In Berlin ist die Entlohnung während des Referendariats beispielsweise geringer als im Süden Deutschlands. In den meisten Bundesländern hast du während des Referendariats ein Beamtenverhältnis als Beamt*in auf Widerruf. Im Referendariat stehen dir demzufolge Ansprüche auf Anwärter*innenbezüge zu. Wie viel Gehalt du als Referendar*in bekommst, hängt davon ab, in welche Besoldungsgruppe du im Referendariat fällst. Dies ist wiederum von der Schulform abhängig. Für das Referendariat an Grundschulen sowie teilweise an Sekundarstufen (also Haupt- und Realschulen) fällst du teilweise in die Besoldungsgruppe A 12, in anderen Bundesländern in A 13. Für Lehrer*innen, die ihr Referendariat an Gymnasien absolvieren, gilt die Besoldungsgruppe A 13Z. In Nordrhein-Westfalen verdient man im Referendariat an einer Grundschule oder Sekundarstufe 1.550,37 € brutto im Monat, am Gymnasium beträgt dein monatliches Bruttogehalt hingegen 1.619,43 €. Das Gehalt variiert also je nach Bundesland und Schulform. Die Besoldung während deines Referendariats liegt zwischen 1.466,20 € und 1.645,10 € brutto im Monat rechnen (Stand: August 2023).

Tabelle 1: Übersicht der Anwärter*innengrundbeträge während des Referendariats – adaptiert von Daten zur Bezahlung im Vorbereitungsdienst der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) (Stand: August 2023).

Bundesland

Besoldungsgruppe

A 13Z

A 13 A 12

Baden-Württemberg

1.612,62

1.576,46 1.543,53

Bayern

1.620,08

1.585,21 1.553,44

Berlin

1.606,4

1.567,47 -

Brandenburg

1.624,42

1.590,10 -

Bremen

1.550,17

1.514,39 -

Hamburg

1.575,04

- -

Hessen

1.633,64

1.593,04 1.559,73

Mecklenburg-Vorpommern

1.517,28

1.517,28 -

Niedersachsen

1.551,92

1.512,66 1.476,66

Nordrhein-Westfalen

1.619,43

1.583,28 1.550,37

Rheinland-Pfalz

1.565,78

1.528,34 1.494,25

Saarland

1.532,56

1,497,82 1,466,20

Sachsen

1.645,10

1.645,10 -

Sachsen-Anhalt

1.568,85

1.534,00 1.502,28

Schleswig-Holstein

1.633,52

1.596,53 1.562,84

Thüringen

1.641,64

1.603,47 -

Einstiegsgehalt als Lehrer*in

Das Einstiegsgehalt als Lehrer*in hängt natürlich – ebenso wie im Referendariat – auch von der Schulform bzw. der Besoldungsgruppe ab. In der Besoldungsgruppe A 12 liegt das monatliche Bruttogehalt für Lehrer*innen zwischen 3.664,48 € (im Saarland) und 4.312,89 € (in Bayern). In der Besoldungsgruppe A13, in die Gymnasiallehrer*innen eingestuft werden, liegt das monatliche Bruttogehalt zwischen 4.325,21 € (in Rheinland-Pfalz) und 5.139,28 € (in Bayern).

Tabelle 2: Überblick über die Einstiegsgehälter der einzelnen Bundesländer in der Besoldungsgruppe A13 und A12 – adaptiert von Daten zur Bezahlung von Lehrer*innen der GEW (Stand: Januar 2024).

Bundesland

Lehrkräfte in A13

Lehrkräfte in A12

Gehalt brutto

Baden-Württemberg

4.819,90

4.090,48

Bayern

5.139,28

4.312,89

Berlin

4.535,46

-

Brandenburg

4.687,50

-

Bremen

4.612,59

-

Hamburg

4.580,47

4.307,62

Hessen

4.511,28

3.787,94

Mecklenburg-Vorpommern

4.340,60

-

Niedersachsen

4.495,27

4.022,81

Nordrhein-Westfalen

4.691,58

3.939,06

Rheinland-Pfalz

4.325,21

3.773,05

Saarland

4.394,78

3.664,48

Sachsen

4.356,12

-

Sachsen-Anhalt

4.501,13

3.758,64

Schleswig-Holstein

4.583,02

4.256,17

Thüringen

4.489,57

-

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Lehrer*innengehalt an unterschiedlichen Schulformen

Im folgenden Abschnitt erfährst du, mit welchem Gehalt du als Lehrer*in an unterschiedlichen Schulformen rechnen kannst. Da das Gehalt von den einzelnen Bundesländern abhängig ist, kannst du dir gerne mal unseren Bundesland-Guide ansehen, in dem du nähere Informationen dazu findest.

Lehrer*innengehalt für Grundschullehrer*innen

Wie bereits erwähnt, hängt das Gehalt für Lehrer*innen sehr stark vom Bundesland ab, in dem du arbeitest. Grundsätzlich kann aber gesagt werden, dass auch ein*e Grundschullehrer*in in Deutschland zukünftig in fast allen Bundesländern nach A 13 besoldet werden soll. Niedersachen plant eine Eingruppierung aller Lehrämter bis August 2024 in A13 / EG 13. Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt planen die Angleichung in 2025. NRW sieht A 13 / EG 13 für alle Lehrämter ab August 2026 vor. Bisher bleiben Grundschullehrkräfte jedoch in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland bei A12. In diesen Bundesländern liegt der Bruttoverdienst bei rund 3.840 € pro Monat. Die höchste Beamtenbesoldung erhältst du in Bayern, wo du monatlich rund 4.819,90 € brutto verdienst. Das geringste Gehalt bekommst du im Saarland, wo das monatliche Bruttogehalt für Grundschullehrer*innen lediglich um die 3.664,48 € beträgt. Das Bundesland Hessen ist im Jahr 2004 aus dem Arbeitgeberverband der Länder ausgetreten. Die Gehälter für Lehrer*innen variieren also durchaus (Stand: Januar 2024).

Lehrer*innengehalt an Sekundarstufen

Als Lehrer*in an Haupt- und Realschulen wirst du in den meisten Fällen nach der Besoldungsgruppe A13 entlohnt. Lediglich in Nordrhein-Westfalen wirst du als Lehrer*in für die Sekundarstufe in die Besoldungsgruppe A12 eingeordnet. In den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, dem Saarland sowie Niedersachsen ist die Umstellung in A13 teilweise umgesetzt. In allen übrigen Bundesländern wirst du als Lehrkraft für die Sekundarstufe nach A13 besoldet. Ziel ist es, dass die Einordnung in die Besoldungsgruppe A13 in allen Bundesländern erfolgt. Als Lehrer*in an einer Sekundarstufe verdienst du in der Besoldungsgruppe A12 durchschnittlich 3.700 € brutto pro Monat. In der Besoldungsgruppe A13 kannst du als Sekundarstufenlehrer*in jedoch durchschnittlich mit einem Bruttomonatsgehalt von ca. 4.000 € rechnen.

Lehrer*innengehalt am Gymnasium

Gymnasiallehrer*innen verdienen unter den Lehrer*innen am meisten. Bereits zu Beginn ihrer Karriere werden Gymnasiallehrer*innen in eine höhere Besoldungsgruppe (A13) eingestuft. Im Durchschnitt beträgt das Gehalt für Gymnasiallehrer*innen zum Berufsstart rund 4.190 € brutto. Wie beim Gehalt für Grundschullehrer*innen und Sekundarstufenlehrer*innen, variiert auch das Gehalt der Gymnasiallehrer*innen abhängig vom Bundesland, in dem sie tätig sind. Mit steigender Berufserfahrung erhöht sich auch hier das Gehalt.

Gehalt von Förderschullehrkräften

Sonderpädagog*innen und Förderschullehrkräfte werden, wenn verbeamtet, zumeist in die Besoldungsgruppe A13 eingeordnet und verdienen zum Berufseinstieg ein monatliches Bruttogehalt von ca. 4.000 €.

Lehrer*innengehalt an Berufsschulen

Verbeamtete Berufsschullehrkräfte werden ebenso wie Gymnasiallehrer*innen in der Regel in die Besoldungsgruppe A13 eingeordnet. Berufsschullehrer*innen, die privatrechtlich angestellt sind (bedeutet: nicht verbeamtete Lehrkräfte), fallen normalerweise in die Entgeltgruppe E13. Im Gegensatz zu Beamt*innen, die im öffentlichen Dienst angestellt sind, werden privatrechtlich angestellte Lehrer*innen nach dem Tarif der Länder (TV-L) bezahlt. Hier beträgt das Einstiegsgehalt rund 4.000brutto.

Gehalt der Lehrer*innen in einzelnen Bundesländern

Seit 2006 sind die einzelnen Bundesländer nicht nur für das Dienstrecht, sondern auch für die Besoldung zuständig. Am besten seht ihr euch die Besoldungstabelle der einzelnen Bundesländer an.

Gehalt als verbeamtete*r Lehrer*in

Grundsätzlich kannst du in allen Bundesländern, mit Ausnahme von Berlin, als verbeamtete*r Lehrer*in eingestellt werden. Die Verbeamtung bringt einige Vorteile mit sich, beispielsweise sichert sie dir einen sicheren Arbeitsplatz und ein höheres Nettoeinkommen. Denn als Beamt*in hast du weniger Steuerabzüge als angestellte Lehrkräfte. Meistens fällst du zu Beginn in die Besoldungsgruppe A12. In Berlin werden grundsätzlich keine Lehrpersonen verbeamtet. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Eine Lehrkraft, die bereits in einem anderen Bundesland seit mindestens fünf Jahren verbeamtet ist, kann in Berlin als Beamt*in übernommen werden. In Sachsen werden lediglich Schulleiter*innen und deren Stellvertreter*innen verbeamtet, Lehrkräfte hingegen nicht. Auch in Sachsen-Anhalt gibt es Einschränkungen, was die Verbeamtung betrifft. Hier werden nur neu einzustellende Lehrkräfte verbeamtet.

Gehalt als angestellte*r Lehrer*in

Wer kein Beamt*innenverhältnis als Lehrperson hat, wird oft im Rahmen des öffentlichen Dienstes eingestellt. Lehrer*innen werden hier nach dem Tarifvertrag der Länder, kurz TLV, entlohnt. Auch in diesem Fall gilt, dass die Bundesländer das Gehalt der Lehrer*innen individuell regeln. Wie bei verbeamteten Lehrkräften spielt ebenso die Schulform eine Rolle, wenn es ums Gehalt geht. Gymnasiallehrer*innen haben grundsätzlich ein höheres Einkommen als Grundschul- oder Realschullehrer*innen, egal ob sie verbeamtet oder tariflich angestellt sind. Ein wichtiger Unterschied zu den verbeamteten Kolleg*innen sind die Sozialversicherungsabgaben. Im Gegensatz zu verbeamteten Lehrer*innen müssen Lehrer*innen im öffentlichen Dienst diese Abgaben leisten, Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung beinhalten. Grundsätzlich ist das Nettogehalt bei verbeamteten Lehrer*innen deshalb höher, da sie weniger Steuerabzüge haben. Die meisten Lehrer*innen im öffentlichen Dienst fallen in die Entgeltgruppe E13.

Was sich abschließend über das Thema Gehalt als Lehrer*in sagen lässt

Kurzum: Das Gehalt als Lehrer*in ist abhängig davon, in welchem Bundesland du unterrichtest! Weiterhin bestimmt die Schulform, in welche Besoldungsgruppe du eingeordnet wirst. Als Gymnasiallehrer*in verdienst du mehr als eine Grundschul- oder Sekundarstufenlehrkraft. Die Verbeamtung von Lehrer*innen bringt dir einige Vorteile, beispielsweise hast du weniger Steuerabzüge, erhältst eine Beihilfe zu deiner privaten Krankenkasse und eine Altersabsicherung. Grundsätzlich kannst du in allen Bundesländern bis auf Berlin und Sachsen als Lehrer*in verbeamtet werden (Stand: Januar 2022).

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Kommentare

Kommentar von Selina

Wie sieht es mit Gesamtschulen aus?